Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt seine
Zustimmung zur Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes.
Sachverhalt:
Für das Baugebiet „Jüdenwies“ sind im
Bebauungsplan Baugrenzen von jeweils 3m zur Straße vorgesehen. Beim
Straßenverlauf des oberen Grundstückes Fl. 14/3 ist die Baugrenze im oberen
Grundstück auf 24 m begrenzt. Zur Straße hin ergibt sich dann ein Abstand von
6,17 m bzw. 10,10 m.
Am 20.06.2021 hat jedes Ratsmitglied
den vorliegenden Antrag per Mail erhalten.
Die Bauherren Heike Pid-Caspers und
Helmut Caspers haben den Antrag auf
- Überschreitung der Baugrenze für
Garage und Carport um 3m
- Überschreitung der Baugrenze für 2
Stellplätze
gestellt.