Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes.


Sachverhalt:

 

Für das Baugebiet „Jüdenwies“ sind im Bebauungsplan Baugrenzen von jeweils 3m zur Straße vorgesehen. Beim Straßenverlauf des oberen Grundstückes Fl. 14/3 ist die Baugrenze im oberen Grundstück auf 24 m begrenzt. Zur Straße hin ergibt sich dann ein Abstand von 6,17 m bzw. 10,10 m.

Am 20.06.2021 hat jedes Ratsmitglied den vorliegenden Antrag per Mail erhalten.

 

Die Bauherren Heike Pid-Caspers und Helmut Caspers haben den Antrag auf

 

-       Überschreitung der Baugrenze für Garage und Carport um 3m

-       Überschreitung der Baugrenze für 2 Stellplätze

 

gestellt.