Sitzung: 28.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2839/21/25-032
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Nohn beschließt, das
Abrechnungssystem für Straßenausbaubeiträge in Nohn bis zum 31.12.2023 auf den
wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen umzustellen.
Dem von der Verwaltung geplanten Vorgehen bei der
Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen in Nohn wird
zugestimmt. Die Ortsgemeinde beauftragt die Verbandsgemeinde Gerolstein mit der
Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen und stimmt hierbei
der erforderlichen Unterstützung durch eine externe Firma zu. Der
Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, die in diesem Rahmen notwendigen
verbindlichen Erklärungen abzugeben.
Sachverhalt:
1. Sachlage
Die Ortsgemeinde Nohn erhebt derzeit noch
Straßenausbaubeiträge nach dem System der einmaligen Ausbaubeiträge. Bei diesem
System werden nur die an den auszubauenden Verkehrsanlagen liegenden und von
dieser Verkehrsanlage erschlossenen beitragspflichtigen Grundstücke zu
Ausbaubeiträgen veranlagt.
Bis zum Mai 2020 bestand über § 10a Absatz 1
Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG)
die gesetzliche Regelung, dass Kommunen anstelle von einmaligen Beiträgen die
jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen nach Abzug des
Gemeindeanteils als wiederkehrende Beiträge erheben können. Somit stand den
Gemeinden die Auswahl des Ausbaubeitragsabrechnungssystems offen.
Das
Land Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 05. Mai 2020 die flächendeckende
Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschlossen. Daraus folgt,
dass auch die Kommunen, die derzeit noch einmalige Straßenausbaubeiträge
erheben - nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2023 oder zum Zeitpunkt der ersten
Beitragsabrechnung nach dem 31.12.2023 die Beitragserhebung auf wiederkehrende
Straßenausbaubeiträge umstellen müssen.
Dies
trifft auf die Ortsgemeinde Nohn zu sowie auf 9 weitere Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Gerolstein, bei denen die Umstellung noch erfolgen muss. In
einer Ortsgemeinde werden darüber hinaus derzeit keine Straßenausbaubeiträge
erhoben.
Die Umstellung muss zeitig vorbereitet
werden, um für alle betroffenen Gemeinden eine rechtmäßige
Ausbaubeitragssatzung beschließen sowie möglichst rechtssichere einheitliche
öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten) bilden zu können. Zudem ist die Erfassung aller
beitragspflichtigen Grundstücke, inkl. der Beitragsmaßstabsdaten erforderlich. Bei der
Planung von Baumaßnahmen ist die Systemumstellung zu berücksichtigen, damit im
Rahmen des Umstellungsprozesses kein Einnahmeverlust entstehen kann. Die
Einführung des wiederkehrenden Beitrags ist von Seiten der Verwaltung mit einem
erheblichen Aufwand verbunden.
Für die Umstellung vom einmaligen auf
den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag erhalten die Verbandsgemeinden auf
Antrag gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Landesfinanzausgleichsgesetz eine
Ausgleichszahlung zur Finanzierung des mit der Beitragsumstellung verbundenen,
zusätzlichen Verwaltungsaufwandes. Eine Voraussetzung für die Zuschussgewährung
ist, dass sie Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge bis spätestens
01.01.2024 in Kraft tritt. Die Ausgleichszahlung beträgt 5 Euro je Einwohner im
Abrechnungsgebiet.
Geplantes
Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt bei der Umstellung den
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einzubinden, da die Rechtsprechung der
letzten Jahre viele Einzelfallentscheidungen aufweist, sodass eine externe
Beratung als sinnvoll erachtet wird. Im Anschluss wird eine Ausbaubeitragssatzung
über die wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen in enger Zusammenarbeit
mit den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen vorbereitet. Die örtlichen Gremien
werden am Aufstellungsprozess der Ausbaubeitragssatzung beteiligt. Dem Ortsgemeinderat
Nohn obliegt der abschließende Satzungsbeschluss. Für eine gute Akzeptanz des
neuen Abrechnungssystems bei den betroffenen Grundstückseigentümern ist
begleitende Öffentlichkeitsarbeit ratsam.
Um die Umstellung der Abrechnungssysteme rechtssicher durchführen
zu können, ist von Seiten der Verbandsgemeinde Gerolstein vorgesehen, eine
externe Firma in den Einführungsprozess einzubeziehen. Dies ist auch
erforderlich, da der hiermit einhergehende Arbeitsaufwand mit der vorhandenen Personalkapazität
im Sachgebiet Beitragswesen nicht
bewältigt werden kann.
Die Kosten zur Beauftragung dieser externen Firma trägt
die Verbandsgemeinde Gerolstein.
Die Orts- bzw. Stadtbürgermeister/innen der betroffenen
Gemeinden hatten im Rahmen einer Anfrage der Verbandsgemeinde die Möglichkeit,
die Verbandsgemeinde mit der Einführung des wiederkehrenden Beitrags in ihrer
Gemeinde zu beauftragen. Die Umsetzung des Auftrags erfolgt nach entsprechender
Beschlussfassung der Gemeinderäte.
Der Ortsbürgermeister von Nohn möchte von dieser
Möglichkeit erst nach Entscheidung des Ortsgemeinderates verbindlich Gebrauch
machen.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine Kosten absehbar nach aktuellem Sachstand.