Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wg. Dachneigung 40° anstatt 15° bis 30° und Drempel von 1,40 m und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für diese Baustelle.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Ferienhauses für das Grundstück Flur 4, Flurstück 170/7 vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Remelsbach 3. Änderung“. Die Bauherren beantragen eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wg. Dachneigung 40° anstatt 15° bis 30° und einen Drempel von 1,40 m. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauvorbescheid (Die Planungsunterlagen liegen der Ortsgemeinde vor).