Sitzung: 28.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2816/21/23-027
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag
auf Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wg. Dachneigung 40°
anstatt 15° bis 30° und Drempel von 1,40 m und erteilt das Einvernehmen nach §
36 BauGB für diese Baustelle.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Ferienhauses
für das Grundstück Flur 4, Flurstück 170/7 vor. Das Vorhaben liegt im
Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Remelsbach 3. Änderung“. Die
Bauherren beantragen eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen wg. Dachneigung 40° anstatt 15° bis 30° und einen Drempel von
1,40 m. Die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den
Bauvorbescheid (Die Planungsunterlagen liegen der Ortsgemeinde vor).