Sitzung: 28.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2-2820/21/37-059
Beschluss:
Der Rat nimmt die Rechts- und Sachlage
der Brückenprüfpflicht zur Kenntnis.
Er ermächtigt den Ortsbürgermeister,
im Benehmen mit dem Fachbereich 2 der VG Gerolstein, die Brückenprüfungen an
die DEKRA zu beauftragen.
Sachverhalt:
Brücken sind gemäß der DIN 1076
turnusmäßigen Prüfungen zu unterziehen. Es sind umfangreiche Hauptprüfungen
alle 6 Jahre vorzunehmen, dazwischen alle 3 Jahre Zwischenprüfungen als
Sichtkontrollen.
Brücken sind alle Verkehrsbauwerke
die eine Weite ab 2,0 m überspannen.
Für die im Eigentum der
Ortsgemeinde Üxheim befindlichen Brücken haben bisher die DEKRA und das
Ingenieurbüro Becker, Bad-Neuenahr, Brückenprüfungen vorgenommen. Dabei hat
sich die DEKRA als die günstigere Lösung aufgezeigt.
Es stehen nunmehr wiederum Haupt-
und Zwischenprüfungen an den gemeindeeigenen Brücken an, vorrangig die
Hauptprüfung der Fußgängerbrücke über die L 70 in Ahütte, deren Prüfnachweise
regelmäßig dem LBM vorzulegen ist. Hierfür wurden Angebote angefragt, wobei
auch hier die DEKRA mit 1.011,50 € die günstigste Anbieterin ist.
Die Brücke am Reiterhof in
Niederehe sollte ebenfalls für eine künftige Überprüfung mit aufgenommen
werden.
Der Vorsitzende schlägt vor, auf
dieser Basis die DEKRA mit der Durchführung aller aus- und anstehenden
Brückenprüfungen zu beauftragen.