Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Rechts- und Sachlage der Brückenprüfpflicht zur Kenntnis.

 

Er ermächtigt den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit dem Fachbereich 2 der VG Gerolstein, die Brückenprüfungen an die DEKRA zu beauftragen.


Sachverhalt:

 

Brücken sind gemäß der DIN 1076 turnusmäßigen Prüfungen zu unterziehen. Es sind umfangreiche Hauptprüfungen alle 6 Jahre vorzunehmen, dazwischen alle 3 Jahre Zwischenprüfungen als Sichtkontrollen.

 

Brücken sind alle Verkehrsbauwerke die eine Weite ab 2,0 m überspannen.

 

Für die im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim befindlichen Brücken haben bisher die DEKRA und das Ingenieurbüro Becker, Bad-Neuenahr, Brückenprüfungen vorgenommen. Dabei hat sich die DEKRA als die günstigere Lösung aufgezeigt.

 

Es stehen nunmehr wiederum Haupt- und Zwischenprüfungen an den gemeindeeigenen Brücken an, vorrangig die Hauptprüfung der Fußgängerbrücke über die L 70 in Ahütte, deren Prüfnachweise regelmäßig dem LBM vorzulegen ist. Hierfür wurden Angebote angefragt, wobei auch hier die DEKRA mit 1.011,50 € die günstigste Anbieterin ist.

 

Die Brücke am Reiterhof in Niederehe sollte ebenfalls für eine künftige Überprüfung mit aufgenommen werden.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, auf dieser Basis die DEKRA mit der Durchführung aller aus- und anstehenden Brückenprüfungen zu beauftragen.