Sitzung: 28.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2-2821/21/37-060
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat nimmt die Hinweise der Verwaltung zu möglichen Flächen für die
Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
gebeten, die Fläche des ehem. Sportplatzes Niederehe zur Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen
vorzusehen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die leitungsmäßige
Erschließung (Anbindung an das öffentliche Stromnetz) zu prüfen.
Sachverhalt:
Die
Ortsgemeinde Üxheim beabsichtigt, Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen zur
Verfügung zu stellen und hat die Verwaltung gebeten, verschiedene Flächen zu
prüfen. Freiflächen-PV-Anlagen sind im Außenbereich zulässig und nach § 35
Baugesetzbuch privilegiert. Im Gegensatz zu Windenergieanlagen ist bei
Freiflächen-PV-Anlagen zwingend ein Bebauungsplan erforderlich.
Folgende
Flächen kämen nach Ansicht von Ortsbürgermeister Reinarz in Betracht:
Diese
beiden Flächen befinden sich südlich der Ortslage Üxheim, unterhalb der Straße
„Im Gierschberg“, sind nach Süden geneigt und von der Ortslage aus kaum zu
sehen. Die markierten Flächen befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde, sind
jedoch biotopkartiert und stehen daher der Errichtung einer
Freiflächen-PV-Anlage somit nicht zur Verfügung (siehe nachstehenden Auszug aus
des dem Landschaftsinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz)
Da
der Sportplatz „Auf der Lay“ in Niederehe nicht mehr für sportliche Zwecke
Verwendung findet, wurde auch diese Fläche entsprechend geprüft.
Beide
markierten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim.
Auch
hier gibt es teils erhebliche Einschränkungen. Lediglich die Fläche des ehem.
Sportplatzes ist restriktionsfrei (mit Ausnahme Naturpark Vulkaneifel).
Südlich
und westlich des Sportplatzgeländes ist ein FFH-Gebiet ausgewiesen, im Westen
zusätzlich eine Fläche aus Naturdenkmälern (Wacholdergebeit nördlich
Niederehe).