Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Hinweise der Verwaltung zu möglichen Flächen für die Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die Fläche des ehem. Sportplatzes Niederehe zur Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen vorzusehen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die leitungsmäßige Erschließung (Anbindung an das öffentliche Stromnetz) zu prüfen.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Üxheim beabsichtigt, Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen und hat die Verwaltung gebeten, verschiedene Flächen zu prüfen. Freiflächen-PV-Anlagen sind im Außenbereich zulässig und nach § 35 Baugesetzbuch privilegiert. Im Gegensatz zu Windenergieanlagen ist bei Freiflächen-PV-Anlagen zwingend ein Bebauungsplan erforderlich.

 

Folgende Flächen kämen nach Ansicht von Ortsbürgermeister Reinarz in Betracht:

 

 

Diese beiden Flächen befinden sich südlich der Ortslage Üxheim, unterhalb der Straße „Im Gierschberg“, sind nach Süden geneigt und von der Ortslage aus kaum zu sehen. Die markierten Flächen befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde, sind jedoch biotopkartiert und stehen daher der Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage somit nicht zur Verfügung (siehe nachstehenden Auszug aus des dem Landschaftsinformationssystem des Landes Rheinland-Pfalz)

 

 

Da der Sportplatz „Auf der Lay“ in Niederehe nicht mehr für sportliche Zwecke Verwendung findet, wurde auch diese Fläche entsprechend geprüft.

 

 

Beide markierten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim.

 

 

Auch hier gibt es teils erhebliche Einschränkungen. Lediglich die Fläche des ehem. Sportplatzes ist restriktionsfrei (mit Ausnahme Naturpark Vulkaneifel).

Südlich und westlich des Sportplatzgeländes ist ein FFH-Gebiet ausgewiesen, im Westen zusätzlich eine Fläche aus Naturdenkmälern (Wacholdergebeit nördlich Niederehe).