Sitzung: 28.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1-3463/21/37-057
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat
beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das
Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, einschl. der o. g.
Änderungen.
Sachverhalt:
Die 1.
Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Ortsgemeinderat
durch den Ortsbürgermeister zugeleitet.
In der
Zeit vom 07.06.2021 bis zum 21.06.2021 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur
Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es
wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der
Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 2021 erläutert. Insbesondere geht er auf die
zusätzlichen bzw. nicht geplanten größeren Unterhaltungsmaßnahmen bzw.
Investitionen ein.
Nähere
Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht.
Inzwischen
haben sich noch folgende Änderungen ergeben, die in den vorliegenden Entwurf
noch eingearbeitet werden müssen:
1.
. KST-Produkt 5510000000 „Öffentliches Grün“
Die regelmäßig durchzuführenden
Brückenprüfungen stehen an. Für 13 zu prüfende Brücken ist ein Betrag von
15.000 € zu veranschlagen.
2.
KST-Produkt 6110000000 „Zentrale
Finanzleistungen“
Erfreulicherweise
kann die Gewerbesteuer aufgrund von Nachzahlungen für Vorjahre um weitere 400.000
€ von 450.000 € auf 850.000 € erhöht werden.
Dementsprechend
erhöht sich auch die Gewerbesteuerumlage von bisher 37.500 € auf 70.840 €.
Als Ergebnis
bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss, einschl.
der v.g. Änderungen, von 157.565 € entsteht.
Der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen, einschl. der v.g. Änderungen, beträgt +184.735
€ abzügl. der ordentlichen Tilgung von 42.480 €, also insgesamt +142.255 €. Die
Verbindlichkeit gegenüber der VG reduziert sich um 31.305 €.
Zur
Finanzierung der eingeplanten Investitionen ist keine neue Kreditaufnahme
notwendig (Berechnung siehe Vorbericht).