Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs, einschl. der o. g. Änderungen.


Sachverhalt:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister zugeleitet.

 

In der Zeit vom 07.06.2021 bis zum 21.06.2021 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Plan 2021 erläutert. Insbesondere geht er auf die zusätzlichen bzw. nicht geplanten größeren Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen ein.

Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Vorbericht.

 

Inzwischen haben sich noch folgende Änderungen ergeben, die in den vorliegenden Entwurf noch eingearbeitet werden müssen:

 

1.       . KST-Produkt 5510000000 „Öffentliches Grün“

Die regelmäßig durchzuführenden Brückenprüfungen stehen an. Für 13 zu prüfende Brücken ist ein Betrag von 15.000 € zu veranschlagen.

 

2.       KST-Produkt 6110000000 „Zentrale Finanzleistungen“

Erfreulicherweise kann die Gewerbesteuer aufgrund von Nachzahlungen für Vorjahre um weitere 400.000 € von 450.000 € auf 850.000 € erhöht werden.

Dementsprechend erhöht sich auch die Gewerbesteuerumlage von bisher 37.500 € auf 70.840 €.

 

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass im Ergebnishaushalt ein Jahresüberschuss, einschl. der v.g. Änderungen, von 157.565 € entsteht.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen, einschl. der v.g. Änderungen, beträgt +184.735 € abzügl. der ordentlichen Tilgung von 42.480 €, also insgesamt +142.255 €. Die Verbindlichkeit gegenüber der VG reduziert sich um 31.305 €.

 

Zur Finanzierung der eingeplanten Investitionen ist keine neue Kreditaufnahme notwendig (Berechnung siehe Vorbericht).