Sachverhalt:
Auf Initiative des Landkreises Vulkaneifel wurden in der Umsetzung
des Kreisklimaschutzkonzeptes verschiedene Modelle zur kreisweiten Umrüstung
der Straßenbeleuchtungen auf LED geprüft.
Dabei wird jede Ortsgemeinde einzeln betrachtet, da
unterschiedliche finanzielle Ausgangslagen bestehen sowie in Teilen bereits
Umrüstungen auf LED-Technik erfolgt sind.
Im Rahmen der Vorprüfung wurden alle Alternativen geprüft
- wie z.B. Ausstieg aus den ehem.
RWE-Verträgen mit Neuabschluss (Inanspruchnahme von Zuschüssen aus der
Kommunalrichtlinie, Landeszuschüsse etc.) evtl. auch über einen kreisweiten
Rahmenvertrag.
Weiterhin wurde z.B. auch mit der Energieversorgung Mittelrhein
(EVM) verhandelt. Diese hat kein Interesse im Landkreis Vulkaneifel als
Konkurrent anzutreten - außerdem müsste dann seitens EVM oder anderer
potentieller Mitbewerber erheblich in Infrastruktur investiert werden. Die
bestehenden RWE-Verträge wurden inhaltlich durch den Landkreis überprüft. In
den bestehenden laufenden Verträgen die seinerzeit fast flächendeckend - auf
Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes geschlossen wurden - ist das Eigentum
auf RWE / Innogy übertragen worden.
Es
ist zwar eine Ausstiegsklausel enthalten, dann müssten die Ortsgemeinden jedoch
die komplette Anlage zum Restwert zurückkaufen und dann auch noch weiterhin
Netzentgelte zahlen. Eine Investition die sich die meisten Ortsgemeinden nicht
leisten können.
Ziel der Verhandlungen auf Kreisebene mit Innogy (jetzt
Westenergie) war es daher, dass die Gemeinden von Beginn an - sofort nach der
Umrüstung auch Einsparungen generieren, die die Haushalte vor Ort entlasten.
Folgende Dinge wurden vereinbart:
1) Die Umrüstung
kann im Rahmen der Wartung erfolgen (Reduzierung der Umrüstungskosten).
2) Wenn sich
möglichst viele Gemeinden bei der kreisweiten Umrüstaktion beteiligen, können
erhebliche Einsparungen durch einen Großeinkauf
der Lampenmodule erzielt werden. Diese Einsparungen können sofort an die
Kommunen weitergegeben werden.
3) Eine
Öffnungsklausel wurde festgelegt, falls die Gemeinde die Energie für die
Straßenbeleuchtung künftig evtl. selber produzieren möchte (z.B. Wind/PV mit
entsprechender Speichertechnik).
Konkret liegen der Ortsgemeinde Densborn nun Angebote mit zwei
Leuchtkopf-Varianten vor.
Bei der wirtschaftlichsten Variante „Schreder Teceo“ ergibt sich
bei Gesamtkosten (inkl. KEK Förderung) von 60.137,20 EUR eine
Amortisationszeit von 6,38 Jahren als „Selbstzahler“.
Bei
der Variante „Vulkan“ mit Gesamtkosten von 69.996,57 EUR liegt die Amortisation
bei 7,43 Jahren.
Es gibt grundsätzlich drei Formen der Finanzierung:
1. Eigenmittel der
Gemeinde
2. Kommunalkredit
3. Vorfinanzierung
durch Westenergie (verzinstes Contracting-Modell)
Für die Ortsgemeinde Densborn kommt lediglich die Variante 3 in
Frage, da die Ortsgemeinde weder über Eigenmittel verfügt, noch einen
Kommunalkredit für die Maßnahme bewilligt bekommt.
Mit der Vorfinanzierung durch die Westenergie ergibt sich bei der
Variante „Schreder Teceo“ eine auf 10 Jahre ausgelegte Finanzierungsrate von
8.228,85 €. Dem stehen Einsparungen von 9.419,02 € gegenüber, so dass jährlich
ein positiver Finanzierungssaldo von 1.190,17 € entsteht. Ab dem 10.
Jahr steht die volle Einsparung dem Gemeindehaushalt zur Verfügung.
Dem Ortsgemeinderat ist es wichtig, dass durch die Auswahl der
neuen Lampen möglichst ein einheitliches Gesamtbild des Ortes entsteht. Hierzu
soll in der nächsten Sitzung anhand eines Planes aufgezeigt werden, welche
Lampen bisher in der Gemeinde vorhanden sind und wie diese umgerüstet werden
können.
Der Rat vertagt die Entscheidung daher auf die nächste Sitzung.