Beschluss 1:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer zum 01.01.2022.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja: 11
Enthaltung: 1
Beschluss
2:
Bei Beschluss der Satzung, die
Bemessungsgrundlage wird auf 10 % festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja: 12
Sachverhalt:
Durch die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer wird es
der Gemeinde ermöglicht, weitere Steuereinnahmen zu erzielen. Diese
Steuereinnahmen verbleiben im Ort und werden nicht zur Umlage herangezogen.
Die entsprechende Satzung des Gemeinde- und Städtebundes
wurde in der letzten Sitzung am 07.05.2021, mit Erläuterungen, jedem zur
Verfügung gestellt.
Steuerpflichtig ist jeder im Gemeindegebiet der eine
Zweitwohnung innehat. Zum Stichtag 31.12.2020 waren in Berndorf 41
Nebenwohnungen gemeldet. Unabdingbare Voraussetzung ist jedoch, dass diese
Personen in rechtlicher Hinsicht über das Gebäude verfügen können. Das
bedeutet, sie müssen Eigentümer, Mieter, Nießbrauchberechtigte oder
Wohnungsberechtigte sein.
Als Bemessungsgrundlage gilt die ortsübliche Miete.
Die Steuersätze in den bisher veranlagten Ortsgemeinden
der VG betragen weitestgehend 10 %.