Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Beschluss 1:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer zum 01.01.2022.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 11  Enthaltung: 1

 

 

Beschluss 2:

 

Bei Beschluss der Satzung, die Bemessungsgrundlage wird auf 10 % festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja: 12


Sachverhalt:

 

Durch die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer wird es der Gemeinde ermöglicht, weitere Steuereinnahmen zu erzielen. Diese Steuereinnahmen verbleiben im Ort und werden nicht zur Umlage herangezogen.

Die entsprechende Satzung des Gemeinde- und Städtebundes wurde in der letzten Sitzung am 07.05.2021, mit Erläuterungen, jedem zur Verfügung gestellt.

Steuerpflichtig ist jeder im Gemeindegebiet der eine Zweitwohnung innehat. Zum Stichtag 31.12.2020 waren in Berndorf 41 Nebenwohnungen gemeldet. Unabdingbare Voraussetzung ist jedoch, dass diese Personen in rechtlicher Hinsicht über das Gebäude verfügen können. Das bedeutet, sie müssen Eigentümer, Mieter, Nießbrauchberechtigte oder Wohnungsberechtigte sein.

Als Bemessungsgrundlage gilt die ortsübliche Miete.

Die Steuersätze in den bisher veranlagten Ortsgemeinden der VG betragen weitestgehend 10 %.