Sitzung: 28.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2-2811/21/23-025
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat bekräftigt seinen
Beschluss vom Oktober 2020 und ermächtigt den Ortsbürgermeister, den
Planungsauftrag an das Büro Böffgen zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hatte sich bereits im Oktober 2020
mit der Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Bereich der
Densborner Straße beschäftigt und sich grundsätzlich mit der Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung einverstanden erklärt.
Seitens der Verwaltung wurde beim Planungsbüro Böffgen
ein Angebot eingeholt, welches auch damals bei der Satzungsaufstellung beteiligt
war.
Das Honorarangebot liegt bei 530 € brutto. Die von der
Änderung der Satzung betroffenen Grundstücke sind im Flächennutzungsplan nur
teilweise als Baufläche ausgewiesen, wurden aber im Rahmen der
Teilfortschreibung Flächennutzungsplan für die Ausweisung von Baugebieten
bereits berücksichtigt.