Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Der Rat möchte den Bürger*innen auch zukünftig in den beiden Orten die Wahl ermöglichen und hält die Wahlbezirke/Wahllokale in beiden Orten aufrecht. Die Auszählung soll gemeinsam in Stroheich erfolgen.


Sachverhalt:

 

Das Wahlbüro der VG hatte mitgeteilt, dass Wahllokale mit der Anzahl Urnenwähler kleiner 60 (maßgeblich Landtagswahl 2021) aufgrund einer Änderung der Bundeswahlordnung nicht mehr für sich alleine auszählen dürfen. In den beiden Wahllokalen der Ortsgemeinde waren weniger als 60 Urnenwähler/innen.

 

Folgende Möglichkeiten entstehen somit für die Durchführung der Bundestagswahl 2021 in der OG Oberehe-Strocheich:

 

A)      Es bleiben beide Wahlbezirke/Wahllokale in Oberehe und Stroheich bestehen. Die Auszählung erfolgt gebündelt in einem Wahllokal.

 

B)      Die beiden Wahlbezirke werden auf einen reduziert und somit auf ein Wahllokal. Vorschlag seitens der VG wäre dann das Wahllokal in Stroheich einzurichten.