Sitzung: 23.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: G-0193/21/27-048
Beschluss:
Der Rat möchte den Bürger*innen auch
zukünftig in den beiden Orten die Wahl ermöglichen und hält die
Wahlbezirke/Wahllokale in beiden Orten aufrecht. Die Auszählung soll gemeinsam
in Stroheich erfolgen.
Sachverhalt:
Das Wahlbüro der VG hatte
mitgeteilt, dass Wahllokale mit der Anzahl Urnenwähler kleiner 60 (maßgeblich
Landtagswahl 2021) aufgrund einer Änderung der Bundeswahlordnung nicht mehr für
sich alleine auszählen dürfen. In den beiden Wahllokalen der Ortsgemeinde waren
weniger als 60 Urnenwähler/innen.
Folgende Möglichkeiten entstehen
somit für die Durchführung der Bundestagswahl 2021 in der OG
Oberehe-Strocheich:
A)
Es bleiben beide
Wahlbezirke/Wahllokale in Oberehe und Stroheich bestehen. Die Auszählung
erfolgt gebündelt in einem Wahllokal.
B)
Die beiden Wahlbezirke werden auf
einen reduziert und somit auf ein Wahllokal. Vorschlag seitens der VG wäre dann
das Wahllokal in Stroheich einzurichten.