Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Nach Abschluss der Beratung wird eine Beschlussfassung, ob der Wirtschaftsweg ausgebaut wird, zunächst vertagt, bis eine Kostenermittlung für einen Ausbau bzw. Sanierung des Teilstückes Grenze Friedhof bis Anwesen Siedlung Becker vorliegt. Parallel soll mittels eines Ortstermins am Wirtschaftsweg (Verbindungsweg) Schutzhütte in Richtung Pfarrkirche Oberehe geklärt werden, auf welcher Teilstrecke ein Ausbau bzw. Sanierung des Weges notwendig ist und eine diesbezügliche Kostenermittlung stattfinden.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat der vergangenen Legislatur hatte in 2017 und 2018 mehrfach über den Ausbau des Wirtschaftsweges „Friedhof Oberehe bis Gemarkungsgrenze Betteldor“ beraten. Letztlich wurde in der Sitzung vom 18.01.2018 folgender Beschluss gefasst:

 

Auszug Niederschrift:

 

„Der Ortsgemeinderat beschließt einen Ausbau des Wirtschaftsweges ab Friedhof (Grenze FNP) bis zur Gemarkungsgrenze Betteldorf gem. Kalkulation der Verwaltung und des DLR Bitburg wie folgt.“

 

Gesamtkosten                  75% Förderung                 Eigenanteil

140.000 €                            105.000 €                            35.000 €

 

Eine Beauftragung/Durchführung der Maßnahme verzögerte sich durch Abstimmungen in Bezug auf das angrenzende Naturschutzgebiet.

 

Demnach dürfte auf Mitteilung der VG-Verwaltung nach Absprachen mit dem DLR Bitburg sowie der unteren und oberen Naturschutzbehörde ein Ausbau, wie in der Anlage beschrieben, durchgeführt werden. Die Angabe der Gesamtkosten mit 140.000 € ist nach aktueller Mitteilung nicht zu erklären. Tatsächlich würden sich die Gesamtkosten auf 220.000 € belaufen.

 

Es ergibt sich aus den aktuellsten Mitteilungen der VG-Verwaltung, dass

 

1)      im Bereich des NSG die Ausbaubreite von 3m nicht auf 3,5m erweitert werden darf.

2)      Kompensationen für den „Neubauabschnitt“ gem. Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden müssen.

3)      die Kalkulation, welche Grundlage des Ratsbeschlusses von 2018 war, wohl korrigiert werden muss. Die geschätzten Gesamtkosten betragen demnach 220.000 € (entspr. 80.000 € mehr). Der Eigenanteil i.H.v. 25 % betrüge dann 55.000 €, anstatt 35.000 €. Dabei sind bis zur Umsetzung ggf. steigende Baukosten aufgrund der aktuellen Preissituation im Baugewerbe noch nicht berücksichtigt.

 

Da der zeitliche Rahmen der Angelegenheit zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung unklar war, sind im Haushalt 2021 keine Mittel vorgesehen. Eine Umsetzung wäre aufgrund der Auslastung im Baugewerbe frühestens für 2022 möglich. Aufgrund des erhöhten Eigenanteils um min. 20.000 € sollte eine neue Kosten-Nutzen-Abwägung stattfinden.