Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan in der vorgelegten Fassung.


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der 1. Nachtragshaushaltsplan im Zeitraum 12.06.2021 bis 25.06.2021 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Hauptgrund für die Aufstellung dieses Nachtragshaushaltsplans ist die Finanzierung des investiven Ausbaus der „Alten Straße“ in Mürlenbach unter der Kostenstelle 5410000000.

 

Im ursprünglichen Haushalt ging die Ortsgemeinde sowie die Verwaltung, bei Gesamtkosten von 380.000 € und Beiträgen von 266.000 €, von einer Landesförderung aus Mitteln des Investitionsstocks in Höhe von 68.400 € aus (= 60 % von 114.000 € Eigenanteil). Mit Förderbescheid vom 19.02.2021, dessen Eingang zwei Tage nach der Beschlussfassung des Haushalts erfolgte, erhält die Ortsgemeinde einen Zuwendungsbetrag von lediglich 45.000 €. Somit liegt die Förderhöhe um 23.400 € niedriger, als der im Haushaltplan 2021 veranschlagte Betrag von 68.400 €.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, kann dieser Betrag über einen Investitionskredit finanziert werden. Da diese Ermächtigung mit der bisherigen Haushaltssatzung nicht gegeben war, ist im §2 der Nachtragshaushaltssatzung der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite entsprechend anzupassen.

 

Auf die nähergehenden Ausführungen im Vorbericht sowie in den jeweiligen Veranschlagungen im Haushaltsplan wird verwiesen.