Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Radwegebau in Asphaltbauweise wie beschrieben bei 100 % Kostenübernahme durch den Bund zu, beauftragt die VG, FB 2 mit der Umsetzung und ermächtigt den 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie die Bauverwaltung der VG alle erforderlichen Schritte einzuleiten und die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Für das Teilstück auf der Gemarkung Walsdorf soll seitens der VG-Verwaltung eine entsprechende Zustimmung bei der Ortsgemeinde Walsdorf eingeholt werden.


Sachverhalt:

 

Auf Anfrage der VG Gerolstein (Mathar) vom 19.02.2021 an den LBM Gerolstein (Enders/Arens), bezüglich eines Ausbaues der Radwegestücke Zilsdorf – Stroheich (nahe Arensberg), sowie Oberehe Brücke, Ahbachplatz bis Kläranlage, als „Verkehrsentflechtungsmaßnahme B 421“, hat der LBM mit Schreiben (Mail) vom 27.04.2021 eine Zusage zum Ausbau gegeben und die 100 %ige Kostenübernahme durch den Bund (Baulastträger B 421) bestätigt. Die Gesamtkosten wurden von der VG mit ca. 175.000 € beziffert (siehe Anhang).

 

Parallellaufende Förderverfahren nach Maßgaben der Förderprogramme „Stadt & Land“ (bis zu 90 %), bzw. „EU-EULER“ (bis zu 75 %) sind an zu hohen Antrags- und Nachweishürden sowie Vorleistungen und Eigenbeteiligungen der Gemeinde gescheitert.

 

Die Gemeinde wird zu diesem Zweck einen Vertrag mit dem Bund (LBM) abschließen in dem die Kostenübernahme, sowie die technische Planung und Bauabwicklung durch die Bauabteilung der VG, geregelt wird.

 

Im ersten Zuge ist ein landespflegerischer Fachbeitrag mit FFH-Verträglichkeitsprüfung durch ein Umweltplanungsbüro zu erstellen, der die Basis für den von der Unteren Naturschutzbehörde zu genehmigenden Radwegebau ist.

Hierzu liegt bereits, nach Anfragen an verschiedene Fachbüros, ein annehmbares Angebot des Büros ISU, Bitburg, vor (siehe Anhang), das jetzt beauftragt werden kann.

 

Eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde wurde auf (vorsorglichen) Antrag der VG vom 02.03.2021, bereits am 25.03.2021 erteilt (siehe Anhang).

 

Ebenso wurde ein Antrag der VG vom 02.03.2021 an den Behindertenbeauftragten des Landkreises Vulkaneifel, mit einer positiven Stellungnahme und Befürwortung vom 07.03.2021 beantwortet (siehe Anhang).

 

Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde diesem Ausbauverfahren zuzustimmen und die VG mit der Abwicklung zu beauftragen.