Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Ausschuss ist mit der Umsetzung des Projektes einverstanden und empfiehlt eine Projektträgerschaft durch die Verbandsgemeinde. Die Veranschlagung der Kosten erfolgt im Haushaltsjahr 2022 bei der Verbandsgemeinde, sofern die Verbandsgemeinde als Projektträger auftreten kann. Das Projekt ist mit der Förderung und den Kostenanteilen der Ortsgemeinden kostenneutral.


Sachverhalt:

 

Zum Stichtag 01.03.2021 kommen in Deutschland auf 310.000 batterieelektrische Fahrzeuge circa 40.000 öffentliche Ladepunkte. Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung wurde das Ziel gesteckt, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu schaffen, was einer derzeitigen Zielerfüllung von 4 % entspricht. Mit der Umsetzung des Masterplans sollen bis Ende 2021 zusätzliche 50 000 öffentliche Ladepunkte aufgebaut werden.

 

Insbesondere in der Fläche (u. a. periphere und suburbane Räume) bedarf es einer noch besseren Verfügbarkeit an Ladeinfrastruktur. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

 

Hieraus ergibt sich in den kommenden 10 Jahren eine enorme Herausforderung für Kommunen, Energieversorger, Netzbetreiber und Investoren, sowohl in der bedarfsgerechten Planung als auch dem wirtschaftlichen Betrieb.

 

Ziel der Bundesförderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien voranzubringen. Mit einer Förderrichtlinie soll eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von Elektrofahrzeugen (Pkw) durch Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen initiiert werden.

 

Die Verwaltung hatte am 12.04.2021 fünf Förderanträge für insgesamt 617.000 Euro Gesamtmittel eingereicht. Die Förderquote beträgt 80%. Die Fördermittelverteilung erfolgt im so genannten „Windhundverfahren“. Das Projekt müsste im Haushalt 2022 der Verbandsgemeinde veranschlagt werden, sofern die Verbandsgemeinde als Projektträger auftritt. Die nicht durch Fördermittel finanzierten Eigenanteile werden anteilsmäßig auf die jeweiligen Kostenstellen (z.Bsp. Schulen) aufgeteilt, bzw. an die profitierenden Ortsgemeinden/Städte weiterberechnet.

 

Im Vorfeld hat die Verwaltung im Rahmen einer Interessenbekundung alle Ortsgemeinden angeschrieben. Zwischenzeitig wurden 24 Förderanträge für Ortsgemeinden/Städte und die Verbandsgemeinde Gerolstein für insgesamt 52 Normal-Ladestationen und 4 Schnell-Ladestationen inkl. Netzanschluss vorbereitet. Die Einreichung eines Sammelantrages war nicht zulässig.

 

Für alle Ladestationen wird ein Betreibermodell angestrebt, bei dem die Ortsgemeinden keine Folge-/Betreiberkosten entstehen. Es ist zu prüfen, ob die Verbandsgemeinde als Projekttäger auftreten kann, oder ob dies Aufgabe der jeweiligen Ortsgemeinde/Stadt ist. Kann die Verbandsgemeine nicht als Projektträger auftreten, ist die Finanzierung in der jeweilgen Projekt-Gemeinde darzustellen.