Sitzung: 22.06.2021 Ausschuss für regionale Entwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B-0119/21/01-658
Beschluss:
Der Ausschuss ist mit der Umsetzung des Projektes
einverstanden und empfiehlt eine Projektträgerschaft durch die
Verbandsgemeinde. Die Veranschlagung der Kosten erfolgt im Haushaltsjahr 2022
bei der Verbandsgemeinde, sofern die Verbandsgemeinde als Projektträger
auftreten kann. Das Projekt ist mit der Förderung und den Kostenanteilen der
Ortsgemeinden kostenneutral.
Sachverhalt:
Zum Stichtag 01.03.2021 kommen in Deutschland auf 310.000
batterieelektrische Fahrzeuge circa 40.000 öffentliche Ladepunkte. Mit dem
„Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung wurde das Ziel gesteckt, bis
2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu schaffen, was einer derzeitigen
Zielerfüllung von 4 % entspricht. Mit der Umsetzung des Masterplans sollen bis
Ende 2021 zusätzliche 50 000 öffentliche Ladepunkte aufgebaut werden.
Insbesondere in der Fläche (u. a. periphere und suburbane
Räume) bedarf es einer noch besseren Verfügbarkeit an Ladeinfrastruktur. Die
Umsetzung des Programms erfolgt durch die Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen (BAV), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Hieraus ergibt sich in den kommenden 10 Jahren eine
enorme Herausforderung für Kommunen, Energieversorger, Netzbetreiber und
Investoren, sowohl in der bedarfsgerechten Planung als auch dem
wirtschaftlichen Betrieb.
Ziel der Bundesförderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist
es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter
der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien voranzubringen. Mit einer Förderrichtlinie
soll eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von
Elektrofahrzeugen (Pkw) durch Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen
Flächen initiiert werden.
Die Verwaltung hatte am 12.04.2021 fünf Förderanträge für
insgesamt 617.000 Euro Gesamtmittel eingereicht. Die Förderquote beträgt 80%. Die
Fördermittelverteilung erfolgt im so genannten „Windhundverfahren“. Das Projekt
müsste im Haushalt 2022 der Verbandsgemeinde veranschlagt werden, sofern die
Verbandsgemeinde als Projektträger auftritt. Die nicht durch Fördermittel
finanzierten Eigenanteile werden anteilsmäßig auf die jeweiligen Kostenstellen
(z.Bsp. Schulen) aufgeteilt, bzw. an die profitierenden Ortsgemeinden/Städte
weiterberechnet.
Im Vorfeld hat die Verwaltung im Rahmen einer
Interessenbekundung alle Ortsgemeinden angeschrieben. Zwischenzeitig wurden 24
Förderanträge für Ortsgemeinden/Städte und die Verbandsgemeinde Gerolstein für
insgesamt 52 Normal-Ladestationen und 4 Schnell-Ladestationen inkl.
Netzanschluss vorbereitet. Die Einreichung eines Sammelantrages war nicht
zulässig.
Für alle Ladestationen wird ein Betreibermodell
angestrebt, bei dem die Ortsgemeinden keine Folge-/Betreiberkosten entstehen.
Es ist zu prüfen, ob die Verbandsgemeinde als Projekttäger auftreten kann, oder ob dies Aufgabe der
jeweiligen Ortsgemeinde/Stadt ist. Kann die Verbandsgemeine nicht als
Projektträger auftreten, ist die Finanzierung in der jeweilgen Projekt-Gemeinde
darzustellen.