Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Pelm beschließt die Aufhebung des Ratsbeschlusses „Bau eines Funkturmes zur Mobilfunkversorgung“ vom 01.10.2020.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat hat die Möglichkeit, seine Beschlüsse jederzeit wieder aufzuheben oder abzuändern. Wenn ein Beratungsgegenstand durch eine Sachentscheidung abgeschlossen worden war, setzt dies voraus, dass die Angelegenheit erneut als Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung einer späteren Sitzung gesetzt wird.

 

Der Ortsgemeinderat Pelm beabsichtigt die Aufhebung des Ratsbeschlusses „Bau eines Funkturmes zur Mobilfunkversorgung“ vom 01.10.2020. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat Pelm stimmt der geplanten Aufstellung eines Telekom Mobilfunkturmes grundsätzlich zu, jedoch nicht der Aufstellung auf dem vorgeschlagenen Standort (Gemarkung Pelm, Flur 18, Parzelle 364/2) in der geplanten Dimension. Der Ortsbürgermeister wird gebeten, den Netzbetreiber mit der Suche nach einem anderen geeigneteren Standort zu beauftragen, der weiter entfernt von der örtlichen Bebauung liegt. Grundsätzlich hat der Gemeinderat die Möglichkeit, seine Beschlüsse jederzeit wieder aufzuheben oder abzuändern.“

 

Die Beschlussausfertigung vom 01.10.2020 ist der Anlage beigefügt.