Sitzung: 10.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: G-0181/21/29-042
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Pelm beschließt die Aufhebung des
Ratsbeschlusses „Bau eines Funkturmes zur Mobilfunkversorgung“ vom 01.10.2020.
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat hat die Möglichkeit, seine Beschlüsse jederzeit wieder
aufzuheben oder abzuändern. Wenn ein Beratungsgegenstand durch eine
Sachentscheidung abgeschlossen worden war, setzt dies voraus, dass die
Angelegenheit erneut als Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung einer
späteren Sitzung gesetzt wird.
Der Ortsgemeinderat Pelm beabsichtigt
die Aufhebung des Ratsbeschlusses „Bau eines Funkturmes zur
Mobilfunkversorgung“ vom 01.10.2020. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Pelm stimmt der
geplanten Aufstellung eines Telekom Mobilfunkturmes grundsätzlich zu, jedoch
nicht der Aufstellung auf dem vorgeschlagenen Standort (Gemarkung Pelm, Flur
18, Parzelle 364/2) in der geplanten Dimension. Der Ortsbürgermeister wird
gebeten, den Netzbetreiber mit der Suche nach einem anderen geeigneteren
Standort zu beauftragen, der weiter entfernt von der örtlichen Bebauung liegt.
Grundsätzlich hat der Gemeinderat die Möglichkeit, seine Beschlüsse jederzeit
wieder aufzuheben oder abzuändern.“
Die Beschlussausfertigung vom
01.10.2020 ist der Anlage beigefügt.