Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung genehmigt die Annahme nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Datum

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

26.05.2021

Herr Marco Witte,
54589 Stadtkyll

300,00 €

Jugendarbeit

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung der Verbandsversammlung, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.