Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein erkennt die Notwendigkeit der Dachsanierung an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme. Die Vergabe soll im Rahmen einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

 

Eine PV-Anlage soll auf der südwestlichen Dachseite im Zuge der Baumaßnahme errichtet wird.


Sachverhalt:

 

Das mit Schiefer bedeckte Satteldach der Grundschule Üxheim, welches sich auf dem Altbau der Einrichtung befindet, ist am Ende seines Lebenszyklus angelangt und Bedarf einer Sanierung. An vielen Stellen weist die Dachanlage altersbedingte Mängel auf, welche es dem Niederschlagswasser ermöglichen in die Konstruktion einzudringen und dort Schäden zu verursachen. Im nichtgedämmten Dachraum des Gebäudes zeigen sich teils großflächige Durchfeuchtungen bis hin zur Tragkonstruktion. Nach aktuellem Stand kann das eigentliche Tragwerk der Dachkonstruktion zurzeit noch vollständig erhalten bleiben und Bedarf lediglich kleinerer Ausbesserungen.

 

Außerdem befindet sich keine Blitzschutzeinrichtung auf dem Dach der Schule welche im Rahmen des äußeren Blitzschutzes für Bauwerke dieser Gebäudeklasse gesetzlich gefordert ist. Um beide Punkte langfristig zu lösen, ist ein Metalldach vorgesehen, welches zudem als „natürliche Fangeinrichtung“ gemäß DIN EN 62305 in den äußeren Blitzschutz mit einbezogen werden kann. Somit werden neben einer langlebigen Dacheindeckung auch Vorgaben hinsichtlich des geforderten Blitzschutzes erfüllt. Die Installation des Blitzschutzsystems kann dann im Nachgang der Dachsanierung angegangen werden, ohne dass eine erneute komplette Einrüstung des Altbaus benötigt würde.

 

Hinsichtlich einer möglichen energetischen Verbesserung des Gebäudes schreibt die GEG vor, dass die oberste Geschossdecke gedämmt werden muss, um den senkrechten Wärmeverlust in den nichtgedämmten Dachraum zu verringern. Diese Maßnahme könnte unabhängig von der geplanten Dachsanierung im Zuge der allgemeinen Gebäudeunterhaltung realisiert und u.U. mit eigenem Personal in Eigenleistung hergestellt werden.

 

 

Die Verwaltung erläutert in der Sitzung eingehend die geplanten Maßnahmen; auch der bisher nicht vorhandene Blitzschutz könnte zusammen mit der Dach-Neueindeckung errichtet werden; hierzu ist es in Konsequenz erforderlich, das Gebäude umlaufend komplett freizulegen und dort ein Erdungskabel zu verlegen. Fördertöpfe sind aktuell nicht bekannt.

 

Herr Klaus Dieter Peters schlägt vor, bei diesem Projekt die PV-Anlage direkt mit zu errichten – evtl. auf dem gesamten Gebäude (größtmöglich; nach Eigenverbrauch optimieren).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2021 ist die Maßnahme mit 130.000,- € berücksichtigt.