Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat hat die Entwässerungsproblematik erkannt. Er unterstützt den erhöhten Aufwand der Herstellung einer neuen Drainage-Hauptsammler-Leitung mit einem Betrag von 900,00 €.

 

Der Eigentümer hat zu gewähren, das Drainagen-Wasser der beiden Nachbargrundstücke auf seinem Grundstück in den Kanal zu leiten. Eine vertragliche Vereinbarung ist obligatorisch. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen.


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Bebauung des Bereichs rechts der Kreisstraße, Ortsausgang Loogh, Richtung Niederehe, hat sich herausgestellt, dass es, bei den dortigen (drei) neuen Baugrundstücken, Probleme mit der Ableitung von Drainagewasser aus der ehemaligen Flächendrainage gibt.

Das bergseitig aus bestehenden Drainagen ankommende Wasser muss um die Gebäude herumgeführt und unterhalb in den Straßenseitengraben eingeleitet werden.

Letztere Einleitung wiederum ist wegen der unterschiedlichen Höhenlagen von den Gebäudesohlen der Neubauten (bisher ein Neubau) und des Niveaus der Grabensohle nicht unmittelbar möglich.

Vielmehr muss ein neuer Drainage-Sammler, in neuer Tiefenlage, gebaut und talwärts bis zum Grabenabschlag der Kreisstraße geführt und dort eingeleitet werden.

 

In einem Ortstermin mit der Gemeinde, den Bauherrinnen, dessen Planer, der VG- Werke und des Fachbereichs 2 - Tiefbau -, wurde vereinbart, dass die Grundstückseigentümer die neue, tiefer liegende Leitung, gemäß Vorgabe der planenden Architekten, im Durchmesser DN 150 auf eigene Kosten herstellen, diese, jeweils am oberen Ende der Grundstücke, mit Anschlussmöglichkeiten für die Folgegrundstücke versehen und im Verlauf ankommende Sauger- und Sammlerleitungen funktionsfähig anschließen.

Die Kosten für das Rohrmaterial der neuen Hauptsammlerleitung (DN 150) soll jeweils die Gemeinde übernehmen. Der Kostenumfang beträgt dabei etwa 300 € pro Grundstück.