Sitzung: 09.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2796/21/19-095
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat hat die
Entwässerungsproblematik erkannt. Er unterstützt den erhöhten Aufwand der
Herstellung einer neuen Drainage-Hauptsammler-Leitung mit einem Betrag von
900,00 €.
Der Eigentümer hat zu gewähren, das
Drainagen-Wasser der beiden Nachbargrundstücke auf seinem Grundstück in den
Kanal zu leiten. Eine vertragliche Vereinbarung ist obligatorisch. Die
Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen.
Sachverhalt:
Im Zuge der Bebauung des Bereichs
rechts der Kreisstraße, Ortsausgang Loogh, Richtung Niederehe, hat sich
herausgestellt, dass es, bei den dortigen (drei) neuen Baugrundstücken,
Probleme mit der Ableitung von Drainagewasser aus der ehemaligen
Flächendrainage gibt.
Das bergseitig aus bestehenden
Drainagen ankommende Wasser muss um die Gebäude herumgeführt und unterhalb in
den Straßenseitengraben eingeleitet werden.
Letztere Einleitung wiederum ist
wegen der unterschiedlichen Höhenlagen von den Gebäudesohlen der Neubauten
(bisher ein Neubau) und des Niveaus der Grabensohle nicht unmittelbar möglich.
Vielmehr muss ein neuer
Drainage-Sammler, in neuer Tiefenlage, gebaut und talwärts bis zum
Grabenabschlag der Kreisstraße geführt und dort eingeleitet werden.
In einem Ortstermin mit der
Gemeinde, den Bauherrinnen, dessen Planer, der VG- Werke und des Fachbereichs 2
- Tiefbau -, wurde vereinbart, dass die Grundstückseigentümer die neue, tiefer
liegende Leitung, gemäß Vorgabe der planenden Architekten, im Durchmesser DN
150 auf eigene Kosten herstellen, diese, jeweils am oberen Ende der
Grundstücke, mit Anschlussmöglichkeiten für die Folgegrundstücke versehen und
im Verlauf ankommende Sauger- und Sammlerleitungen funktionsfähig anschließen.
Die Kosten für das Rohrmaterial
der neuen Hauptsammlerleitung (DN 150) soll jeweils die Gemeinde übernehmen.
Der Kostenumfang beträgt dabei etwa 300 € pro Grundstück.