Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, (I. Ziff. 4), wg. Überschreitung der Überschreitung der Baugrenze der Terrasse zu. Der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wg. einer Dachneigung von 22° anstatt 32° - 48 ° (II. Ziff. 3) sowie eine Zustimmung der lt. Bauunterlagen geplanten Abböschungen, Auffüllungen und Stützmauern < 1,00 m anstatt bis zu 50 cm Stützmauer (II. Ziff. 1 und 2) wird ebenfalls zugestimmt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur 12, Flurstück 7/39, Zum Käulchen 4 + 6, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „In Walsweiler“. Über die Bauvoranfrage entscheidet die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Bauherren beantragen eine Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, (I. Ziff. 4), wg. Überschreitung der Baugrenze der Terrasse. Es wird ferner eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wg. einer Dachneigung von 22° anstatt 32° - 48 ° (II. Ziff. 3) sowie eine Zustimmung der lt. Bauunterlagen geplanten Abböschungen, Auffüllungen und Stützmauern beantragt.