Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Hillesheim genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendung(en):

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Sachspende 28.09.2020

Klaus Schreiber, Hillesheim

2.018,40 €

Outdoor Fitnessgeräte Beinpresse

 

Geldspende

07.12.2020

Kreissparkasse Vulkaneifel, 54550 Daun

200,00 €

Brauchtumsförderung

 

Geldspende 13.05.2021

Claus Schmiz,
54295 Trier

1.000,00 €

Friedhof Hillesheim

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinde- bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.