Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Hillesheim genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender
Zuwendung(en):
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Sachspende 28.09.2020 |
Klaus Schreiber, Hillesheim |
2.018,40 € |
Outdoor Fitnessgeräte Beinpresse |
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Geldspende 07.12.2020 |
Kreissparkasse Vulkaneifel, 54550 Daun |
200,00 € |
Brauchtumsförderung |
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Geldspende 13.05.2021 |
Claus Schmiz, |
1.000,00 € |
Friedhof Hillesheim |
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Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinde- bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung
findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.