Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

Der Werksauschuss beschließt den Auftrag für die Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten für den Betriebszweig Wasserversorgung an die Firma Thelen Tiefbau GmbH & Co. KG, Hauptstraße 46, 54597 Wallersheim mit einer Auftragssumme von 86.677,50 € Netto (103.146,23 € brutto), sowie für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung an die Firma Thelen Tiefbau GmbH & Co. KG, Hauptstraße 46, 54597 Wallersheim mit einer Auftragssumme von 93.946,95 € Netto (111.796,87 € brutto) zu vergeben.

 


Sachverhalt:

 

Die Leistungen für Tiefbauarbeiten in den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden bisher auf unterschiedliche Weise in den bisherigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll organisiert. So wurden in den Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein die Leistungen von Fremdunternehmen erbracht. In der Verbandsgemeinde Obere Kyll wurden die Arbeiten durch den Bauhof der VG-Werke mit eigenem Personal und Geräten erbracht.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Werksausschusses vom 20.08.2020 werden die Mitarbeiter des ehemaligen Bauhofs der VG-Werke im Laufe des Jahres in die Betriebszweige integriert. Die entsprechenden freien Stellen sind im Bereich des Betriebszweiges Abwasser vorhanden. Den Bauhof in seiner jetzigen Form zu erhalten, hätte zwangsläufig die Neueinstellung von 3 Mitarbeitern in den Betriebszweigen zur Folge.

 

Daher ist angedacht zukünftig die Tiefbauarbeiten für das Gebiet der gesamten Verbandsgemeinde in Form von Rahmenverträgen für die Betriebszweige Wasser und Abwasser an externe Unternehmen zu vergeben. Die Rahmenverträge haben zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Folgende Arbeiten sollen insbesondere ausgeführt werden:

 

Betriebszweig Wasserversorgung:

Ø  Tiefbauarbeiten für Reparaturen an Leitungsnetzen (Rohrbrüche, Austausch von Schiebern, Hydranten, etc.)

Ø  Änderung von Hausanschlussleitungen

Ø  Unterhaltungsarbeiten Tiefbau an Quellfassungen, Tiefbrunnen, Pumpwerken und Hochbehältern

Ø  Unterhaltung von Hydranten- und Schieberkappen sowie Schächten

 

Betriebszweig Abwasserbeseitigung:

Ø  Tiefbauarbeiten für Reparaturen an Kanalleitungen und Hausanschlussleitungen (Reparaturen, welche nicht durch Innensanierung beseitigt werden können)

Ø  Unterhaltungsarbeiten Tiefbau an Kläranlagen und Bauwerken

Ø  Unterhaltung von Schachtabdeckungen

 

Bedingt durch die Corona-Situation konnte der Wirtschaftsplan 2021 erst im März beschlossen werden, sodass für das laufende Jahr erst jetzt eine Preisanfrage zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung erstellt werden konnte. Hierzu wurden insgesamt 17 umliegende Firmen angeschrieben.

 


Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.05.2021 – 10.00 Uhr wurden fristgerecht nachfolgend aufgeführte Angebote für die Rahmenvereinbarung Tiefbauarbeiten im Betriebszweig Wasserversorgung abgegeben:

 

Firma Thelen Tiefbau GmbH & Co. KG, Wallersheim            86.677,50 € Netto (103.146,23 € brutto)

Bieter 2:                                                                                                 89.754,75 € Netto (106.808,15 € brutto)

Bieter 3:                                                                                               128.238,50 € Netto (152.603,82 € brutto)

 

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 31.05.2021 – 10.00 Uhr wurden fristgerecht nachfolgend aufgeführte Angebote für die Rahmenvereinbarung Tiefbauarbeiten im Betriebszweig Abwasserbeseitigung abgege-ben:

 

Firma Thelen Tiefbau GmbH & Co. KG, Wallersheim            93.946,95 € Netto (111.796,87 € brutto)

Bieter 2:                                                                                               101.270,00 € Netto (120.511,30 € brutto)

Bieter 3:                                                                                               140.439,60 € Netto (167.123,12 € brutto)

 

In einem Bietergespräch wurden mit der mindestfordernden Firma Thelen Tiefbau GmbH & Co. KG, Wallersheim, die Eckpunkte der Rahmenvereinbarung nochmals erörtert. Durch die Firma Thelen wurde versichert, dass im Bedarfsfall jeweils eine separate Kolonne für die Betriebszweige Wasser und Abwasser gestellt werden kann. Ausschussmitglied Eltze gab den Hinweis, dass die Verwaltung bei der bevorstehenden Ausschreibung für das nächste Jahr prüfen möge, ob eine Konventionalstrafe bei mangelnder Vertragserfüllung des Bauunternehmers in die Vertragsbedingungen einbezogen werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die auszuführenden Arbeiten liegen im Bereich der Unterhaltung und sind über verschiedene Titel im Erfolgsplan der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung finanziert. Die endgültige Höhe der Aufwendungen bemiss sich anhand der erteilten Aufträge bzw. Erfordernisse.