Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung für das Flurstück 84/1 wg. Überschreiten der Baugrenze zu und erteilt das gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Vorhaben auf den Flurstücken 84/1 und 86/2.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

Manfred Post

 


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit behinderten- und altengerechten Wohnungen für das Grundstück Gemarkung Stadtkyll, Flur 8, Flurstücke 84/1 und 86/2, Kurallee 4, vor.

 

Das Flurstück 84/1 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kyllpark“.  Das Vorhaben betrifft 2 Flurstücke und überschreitet das Baufenster des Bebauungsplans „Kyllpark“. Das Flurstück 86/2 liegt im Bereich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Vorhaben muss sich einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.