Sitzung: 16.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 2-2777/21/35-393
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag
auf Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung für das Flurstück 84/1
wg. Überschreiten der Baugrenze zu und erteilt das gemeindlichen Einvernehmen
nach § 36 BauGB für die Vorhaben auf den Flurstücken 84/1 und 86/2.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Manfred Post
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum
Bau eines Mehrfamilienhauses mit behinderten- und altengerechten Wohnungen für
das Grundstück Gemarkung Stadtkyll, Flur 8, Flurstücke 84/1 und 86/2, Kurallee
4, vor.
Das Flurstück 84/1 befindet sich
im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kyllpark“. Das Vorhaben betrifft 2 Flurstücke und
überschreitet das Baufenster des Bebauungsplans „Kyllpark“. Das Flurstück 86/2
liegt im Bereich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Vorhaben muss
sich einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.