Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Sachverhalt:

 

Eine Einwohnerin stört sich über die Bäume am Nachbargrundstück. Der Nachbar ist weder über das Telefon zu erreichen, noch persönlich anzutreffen. Die Einwohnerin hat auch schon mit dem Ordnungsamt gesprochen. Die Gemeinde ist da leider machtlos, da es sich hierbei um das Nachbarschaftsrecht handelt.