Sitzung: 15.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Sachverhalt:
Eine Einwohnerin stört sich über die
Bäume am Nachbargrundstück. Der Nachbar ist weder über das Telefon zu
erreichen, noch persönlich anzutreffen. Die Einwohnerin hat auch schon mit dem
Ordnungsamt gesprochen. Die Gemeinde ist da leider machtlos, da es sich hierbei
um das Nachbarschaftsrecht handelt.