Beschluss:

 

Nach Prüfung und Beratung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Verbandsgemeinderat die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein zum 01.01.20219 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Nach § 7 Satz 2 des Fusionsgesetzes vom 15.05.2018 ist für die neue Verbandsgemeinde Gerolstein eine Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 aufzustellen.

 

Diese Eröffnungsbilanz ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung entsprechend den Regelungen der §§ 110 – 114 GemO vorzulegen. Seitens der Verwaltung wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Entwurf der Eröffnungsbilanz mittels einer Präsentation in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Insbesondere wird dabei die Herleitung aus den drei Schlussbilanzen der bisherigen Verbandsgemeinden und die erfolgten Veränderungen thematisiert. Die nach den drei Schlussbilanzen festgestellte Bilanzsumme von 119.398.071,35 € erhöht sich in der Eröffnungsbilanz um insgesamt 732.522,23 € auf 120.130.593,58 €. Maßgeblich sind dafür folgende zwei Geschäftsvorfälle:

 

1. Kontokorrentkonto des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel

Dieses Konto wurde in der Eröffnungsbilanz mit einem Betrag von 45.715,87 € aktiviert unter der Bilanzposition „A 2.4 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei der EZB“ und zwar deshalb, weil nach den Regelungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit der Gemeindeordnung die Kassengeschäfte des Zweckverbandes von der Verbandsgemeindekasse Gerolstein wahrgenommen werden müssen. In der Schlussbilanz der bisherigen Verbandsgemeinde Hillesheim war das Konto bisher nicht aktiviert, weil der Zweckverband seine Kassengeschäfte selbst wahrgenommen hatte.

 

2. Forderung gegenüber den VG – Werken, Betriebszweig Wasserversorgung

In der Schlussbilanz der ehemaligen Verbandsgemeinde Gerolstein ist der negative Finanzmittelbestand des Betriebszweiges Wasserversorgung (Forderung der VG gegenüber den VG-Werken) in Höhe von 686.806,36 € in der Weise berücksichtigt, dass eine Verrechnung mit dem positiven Finanzmittelbestand des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe von 1.772.801,18 € erfolgte und in der Bilanz der Betrag von 1.085.994,82 € als Verbindlichkeit gegenüber den VG-Werken passiert wurde. Nunmehr wurde der negative Finanzmittelbestand in Höhe von 686.806,36 € als Forderung der Verbandsgemeinde gegenüber den VG-Werken aktiviert und erklärt die Veränderung der Bilanzsumme gegenüber den Schlussbilanzen.

 

Weiterhin wird auf folgende wesentliche Änderungen (Umgliederungen) hingewiesen:

 

Jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Abbildung in der Bilanz. Dies erfolgt dergestalt, dass jedes Bilanzkonto nach dem Kontenrahmenplan des Landes Rheinland-Pfalz einem Bilanzposten (Bilanzposition) zugeordnet ist.

 

Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde festgestellt, dass die Zuordnung der Geschäftsvorfälle zum jeweiligen Bilanzposen in den bisherigen drei Verbandsgemeinden durchaus unterschiedlich erfolgt ist.

 

Diese Unterschiedlichkeit bedurfte der Auflösung und führt dazu, dass bei einzelnen Bilanzposten keine „Eins-zu-Eins-Übernahme“ der Werte aus den Schlussbilanzen in die Eröffnungsbilanz erfolgt ist.

 

Folgende wesentliche Änderungen (Umgliederungen) sind darzulegen:

 

 

a. Bilanzposten P 2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen und P 2.2.3 Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen

Hier wurde der Bilanzposten P 2.2.1 gegenüber den Schlussbilanzen um 797.500 € verringert und im Gegenzug der Bilanzposten P 2.2.3 um diesen Betrag erhöht.

Bei diesem Betrag handelt es sich um Zuwendungen vom Land bzw. den VG-Werken im Rahmen der Investitionsmaßnahme „Aktion Blau – Hillesheimer Bach, I. Bauabschnitt“.

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim erfolgte die Zuordnung des Betrages unter dem Bilanzposten P 2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen.

Für Maßnahme, die zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht abgeschlossen sind, ist die Ausweisung unter der Bilanzposition P 2.2.3 Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen vorzunehmen, was nunmehr geschehen ist.

 

 

b. Bilanzposten P 4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen

Die Schlussbilanzen weisen einen Betrag von insgesamt 2.636.710,36 € aus.

In der Eröffnungsbilanz weist dieser Bilanzposten einen Betrag von 4.957.132,07 € aus.

 

Die Abweichung in Höhe von 2.320.421,71 € erklärt sich wie folgt:

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim wurden die Finanzmittelbestände der VG-Werke Hillesheim im Gesamtbetrag von 523.231,85 € unter der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich ausgewiesen.

 

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die Finanzmittelbestände der VG-Werke im Gesamtbetrag von 1.772.801,18 € unter der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich ausgewiesen.

 

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim wurde der Finanzmittelbestand des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel in Höhe von 45.715,87 € nicht ausgewiesen.

 

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Eigenbetrieben (- 21.327,19 €) nicht unter der Bilanzposition P 4.9 ausgewiesen, sondern unter der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich.

 

 

c. Bilanzposten P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich

Die Schlussbilanzen der drei ehemaligen Verbandsgemeinden weisen unter dieser Bilanzposition insgesamt einen Betrag von 13.297.358,57 € aus.

 

Die Eröffnungsbilanz weist einen Betrag von 11.705.304,23 € aus und damit insgesamt einen um 1.592.054,34 € geringeren Betrag.

 

Diese Abweichung erklärt sich wie folgt:

 

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim wurden die Finanzmittelbestände der VG-Werke im Gesamtbetrag von 523.231,85 € unter der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich ausgewiesen.

 

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die Finanzmittelbestände der VG-Werke im Gesamtbetrag von 1.085.994,82 € unter der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich ausgewiesen.

 

In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Eigenbetrieben nicht unter der Bilanzposition P 4.9 ausgewiesen, sondern unter der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich, Betrag: - 21.327,19 €.

 

Weiterhin wurden folgende Beträge, die in der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein unter der Bilanzposition P 4.10 ausgewiesen wurden, nunmehr in der Eröffnungsbilanz in andere Bilanzpositionen umgegliedert und zwar:

 

Bisherige Bilanzposition

Neue Bilanzposition

Wert

P 4.10

P 4.05

- 81,24 €

P 4.10

P 4.05

2.572,75 €

P 4.10

P 4.05

272,87 €

P 4.10

P 4.06

1.365,48 €

P 4.10

P 4.06

25,00 €

Summe:

 

4.154,86 €

 

 

d. Geringfügige Änderungen im Bereich des Bilanzpostens A 2.2 Forderungen

Schließlich sind geringfügige Änderungen im Bereich der Forderungen (Bilanzposten A 2.2) vorgenommen worden. Auch diese Änderungen resultieren aus der bisher unterschiedlichen Zuordnung einzelner Geschäftsvorfälle (Forderungen) zu den jeweiligen Bilanzposten.

 

 

Der Vorsitzende, Hans-Jakob Meyer, übergibt das Wort an den Kämmerer der Verbandsgemeinde Gerolstein, Herr Richard Bell. Dieser stellt die Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein zum 01.01.2019 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation wird im Bürger- und Gremieninfoportal zur Verfügung gestellt.

 

Rückfragen aus dem Gremium, u.a. zu Verständnisfragen der Geldbestände verschiedener Ortsgemeinden / Städte, werden von Herrn Bell beantwortet. Der Vorsitzende dankt der Verwaltung für die ausführliche Darstellung und getane Arbeit.