Sitzung: 08.06.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1-3431/21/01-633
Beschluss:
Nach
Prüfung und Beratung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Haupt- und
Finanzausschuss und dem Verbandsgemeinderat die Feststellung der
Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein zum 01.01.20219 in der Fassung
des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Nach § 7 Satz 2 des Fusionsgesetzes vom 15.05.2018 ist
für die neue Verbandsgemeinde Gerolstein eine Eröffnungsbilanz zum 1. Januar
2019 aufzustellen.
Diese Eröffnungsbilanz ist dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Prüfung und dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung entsprechend den
Regelungen der §§ 110 – 114 GemO vorzulegen. Seitens der Verwaltung wird dem
Rechnungsprüfungsausschuss der Entwurf der Eröffnungsbilanz mittels einer Präsentation
in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Insbesondere wird dabei die
Herleitung aus den drei Schlussbilanzen der bisherigen Verbandsgemeinden und
die erfolgten Veränderungen thematisiert. Die nach den drei Schlussbilanzen festgestellte
Bilanzsumme von 119.398.071,35 € erhöht sich in der Eröffnungsbilanz um
insgesamt 732.522,23 € auf 120.130.593,58 €. Maßgeblich sind dafür folgende
zwei Geschäftsvorfälle:
1.
Kontokorrentkonto des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel
Dieses Konto wurde in der Eröffnungsbilanz mit einem
Betrag von 45.715,87 € aktiviert unter der Bilanzposition „A 2.4 Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei der EZB“ und zwar deshalb, weil nach den
Regelungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit der
Gemeindeordnung die Kassengeschäfte des Zweckverbandes von der
Verbandsgemeindekasse Gerolstein wahrgenommen werden müssen. In der Schlussbilanz
der bisherigen Verbandsgemeinde Hillesheim war das Konto bisher nicht
aktiviert, weil der Zweckverband seine Kassengeschäfte selbst wahrgenommen hatte.
2. Forderung
gegenüber den VG – Werken, Betriebszweig Wasserversorgung
In der Schlussbilanz der ehemaligen Verbandsgemeinde
Gerolstein ist der negative Finanzmittelbestand des Betriebszweiges
Wasserversorgung (Forderung der VG gegenüber den VG-Werken) in Höhe von
686.806,36 € in der Weise berücksichtigt, dass eine Verrechnung mit dem
positiven Finanzmittelbestand des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung in Höhe
von 1.772.801,18 € erfolgte und in der Bilanz der Betrag von 1.085.994,82 € als
Verbindlichkeit gegenüber den VG-Werken passiert wurde. Nunmehr wurde der
negative Finanzmittelbestand in Höhe von 686.806,36 € als Forderung der
Verbandsgemeinde gegenüber den VG-Werken aktiviert und erklärt die Veränderung
der Bilanzsumme gegenüber den Schlussbilanzen.
Weiterhin wird auf folgende wesentliche Änderungen
(Umgliederungen) hingewiesen:
Jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Abbildung in der
Bilanz. Dies erfolgt dergestalt, dass jedes Bilanzkonto nach dem
Kontenrahmenplan des Landes Rheinland-Pfalz einem Bilanzposten (Bilanzposition)
zugeordnet ist.
Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde
festgestellt, dass die Zuordnung der Geschäftsvorfälle zum jeweiligen
Bilanzposen in den bisherigen drei Verbandsgemeinden durchaus unterschiedlich
erfolgt ist.
Diese Unterschiedlichkeit bedurfte der Auflösung und
führt dazu, dass bei einzelnen Bilanzposten keine „Eins-zu-Eins-Übernahme“ der
Werte aus den Schlussbilanzen in die Eröffnungsbilanz erfolgt ist.
Folgende wesentliche Änderungen (Umgliederungen) sind
darzulegen:
a. Bilanzposten
P 2.2.1 Sonderposten aus Zuwendungen und P 2.2.3 Sonderposten aus Anzahlungen für
Anlagevermögen
Hier wurde der Bilanzposten P 2.2.1 gegenüber den
Schlussbilanzen um 797.500 € verringert und im Gegenzug der Bilanzposten P
2.2.3 um diesen Betrag erhöht.
Bei diesem Betrag handelt es sich um Zuwendungen vom Land
bzw. den VG-Werken im Rahmen der Investitionsmaßnahme „Aktion Blau –
Hillesheimer Bach, I. Bauabschnitt“.
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim
erfolgte die Zuordnung des Betrages unter dem Bilanzposten P 2.2.1 Sonderposten
aus Zuwendungen.
Für Maßnahme, die zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch
nicht abgeschlossen sind, ist die Ausweisung unter der Bilanzposition P 2.2.3
Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen vorzunehmen, was nunmehr
geschehen ist.
b.
Bilanzposten P 4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen
Die Schlussbilanzen weisen einen Betrag von insgesamt
2.636.710,36 € aus.
In der Eröffnungsbilanz weist dieser Bilanzposten einen
Betrag von 4.957.132,07 € aus.
Die Abweichung in Höhe von 2.320.421,71 € erklärt sich
wie folgt:
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim wurden die
Finanzmittelbestände der VG-Werke Hillesheim im Gesamtbetrag von 523.231,85 €
unter der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen
öffentlichen Bereich ausgewiesen.
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die
Finanzmittelbestände der VG-Werke im Gesamtbetrag von 1.772.801,18 € unter der
Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen
Bereich ausgewiesen.
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim wurde der
Finanzmittelbestand des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel in Höhe von
45.715,87 € nicht ausgewiesen.
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Eigenbetrieben (-
21.327,19 €) nicht unter der Bilanzposition P 4.9 ausgewiesen, sondern unter
der Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen
öffentlichen Bereich.
c.
Bilanzposten P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen
Bereich
Die
Schlussbilanzen der drei ehemaligen Verbandsgemeinden weisen unter dieser
Bilanzposition insgesamt einen Betrag von 13.297.358,57 € aus.
Die
Eröffnungsbilanz weist einen Betrag von 11.705.304,23 € aus und damit insgesamt
einen um 1.592.054,34 € geringeren Betrag.
Diese
Abweichung erklärt sich wie folgt:
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Hillesheim wurden die
Finanzmittelbestände der VG-Werke im Gesamtbetrag von 523.231,85 € unter der
Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen
Bereich ausgewiesen.
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die
Finanzmittelbestände der VG-Werke im Gesamtbetrag von 1.085.994,82 € unter der
Bilanzposition P 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen
Bereich ausgewiesen.
In der Schlussbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein wurden die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Eigenbetrieben nicht
unter der Bilanzposition P 4.9 ausgewiesen, sondern unter der Bilanzposition P
4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich, Betrag: -
21.327,19 €.
Weiterhin wurden folgende Beträge, die in der Schlussbilanz der
Verbandsgemeinde Gerolstein unter der Bilanzposition P 4.10 ausgewiesen wurden,
nunmehr in der Eröffnungsbilanz in andere Bilanzpositionen umgegliedert und
zwar:
Bisherige Bilanzposition |
Neue Bilanzposition |
Wert |
P 4.10 |
P 4.05 |
- 81,24 € |
P 4.10 |
P 4.05 |
2.572,75 € |
P 4.10 |
P 4.05 |
272,87 € |
P 4.10 |
P 4.06 |
1.365,48 € |
P 4.10 |
P 4.06 |
25,00 € |
Summe: |
|
4.154,86 € |
d.
Geringfügige Änderungen im Bereich des Bilanzpostens A 2.2 Forderungen
Schließlich sind geringfügige
Änderungen im Bereich der Forderungen (Bilanzposten A 2.2) vorgenommen worden.
Auch diese Änderungen resultieren aus der bisher unterschiedlichen Zuordnung
einzelner Geschäftsvorfälle (Forderungen) zu den jeweiligen Bilanzposten.
Der Vorsitzende, Hans-Jakob Meyer,
übergibt das Wort an den Kämmerer der Verbandsgemeinde Gerolstein, Herr Richard
Bell. Dieser stellt die Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Gerolstein zum
01.01.2019 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation wird im Bürger- und
Gremieninfoportal zur Verfügung gestellt.
Rückfragen aus dem Gremium, u.a.
zu Verständnisfragen der Geldbestände verschiedener Ortsgemeinden / Städte, werden
von Herrn Bell beantwortet. Der Vorsitzende dankt der Verwaltung für die
ausführliche Darstellung und getane Arbeit.