Sitzung: 22.06.2021 Ausschuss für regionale Entwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-0113/21/01-624
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt die Umsetzung des Projektes und
die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2022. Im Haupt- und
Finanzausschuss soll eine Vorstellung des Projektes sowie die Entscheidung über
die Höhe der finanziellen Mittel erfolgen.
Sachverhalt:
Sonderprogramm
„Stadt und Land“
Im Zeitraum 2021-2023 will der Bund
mit einem Regelfördersatz von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben die Länder und
Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt bis zu 657 Millionen
Euro unterstützen.
Befristet bis zum 31. Dezember 2021
liegt die Beteiligung des Bundes bei 80%, für finanzschwache Kommunen bei 90%. Rd.
33 Mio. € an Bundesfördermitteln fließen nach Rheinland-Pfalz. Ziel ist der
Aufbau eines nachhaltigen und lückenlosen Radverkehrsnetzes.
Gefördert werden die Planung als auch der
Bau von Radinfrastruktur aber auch Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere,
standfeste Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie z.B. Fahrradboxen.
Voraussetzungen sind u.a., dass die Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des
Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht realisiert würden und deren
Förderung noch nicht anderweitig bewilligt ist. Das Sonderprogramm ist zeitlich
befristet; die Vorhaben müssen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die operative
Umsetzung wird durch den Landesbetrieb Mobilität, der auch Bewilligungsbehörde
ist, gewährleistet.
Die
Verwaltung hat in Abstimmung mit dem LBM Koblenz eine Konzeption zur
Anschaffung von sicheren Fahrradabstellanlagen im gesamten Verbandsgemeindegebiet
erarbeitet und einen entsprechenden Förderantrag gestellt.
Als
Standorte der Abstellboxen sind die Bahnhöfe an der Kylllinie, die Rathäuser-
und weiterführenden Schulstandorte sowie stark frequentierte innerörtlichen
Plätze vorgesehen. Details hierzu werden in der Sitzung vorgestellt. Entgegen
der Sitzungsvorlage wurde die in Aussicht gestellt 80-prozentige-Förderung von
Seiten des Bundes zwischenzeitig angepasst. Es wird ein Pauschalbetrag in Höhe
von 1.000,00 € pro Box gefördert.
Die
Kosten für die geplanten 46 Fahrradabstellanlagen der Verbandsgemeinde belaufen
sich auf ein Gesamtbudget von 69.000 € (bei 1.500 €/Box). Der zu finanzierende
Eigenteil beträgt bei einer Pauschalförderung 23.000 €.
Das
Programm „Stadt und Land“ zielt ausschließlich auf die Förderung des
Alltagsverkehrs ab. Der touristische Verkehr ist nicht Bestandteil dieses
Programms. Es wird eine Förderzusage im Laufe des Jahres erwartet. Eine
Umsetzung der Maßnahme ist für 2022 angedacht. Die profitierenden
Ortsgemeinden/Städte haben hier bereits eine Finanzierung des Eigenanteils zugesagt.