Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt die Umsetzung des Projektes und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2022. Im Haupt- und Finanzausschuss soll eine Vorstellung des Projektes sowie die Entscheidung über die Höhe der finanziellen Mittel erfolgen.


Sachverhalt:

 

Sonderprogramm „Stadt und Land“

Im Zeitraum 2021-2023 will der Bund mit einem Regelfördersatz von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben die Länder und Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt bis zu 657 Millionen Euro unterstützen.

 

Befristet bis zum 31. Dezember 2021 liegt die Beteiligung des Bundes bei 80%, für finanzschwache Kommunen bei 90%. Rd. 33 Mio. € an Bundesfördermitteln fließen nach Rheinland-Pfalz. Ziel ist der Aufbau eines nachhaltigen und lückenlosen Radverkehrsnetzes.

 

Gefördert werden die Planung als auch der Bau von Radinfrastruktur aber auch Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie z.B. Fahrradboxen. Voraussetzungen sind u.a., dass die Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht realisiert würden und deren Förderung noch nicht anderweitig bewilligt ist. Das Sonderprogramm ist zeitlich befristet; die Vorhaben müssen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die operative Umsetzung wird durch den Landesbetrieb Mobilität, der auch Bewilligungsbehörde ist, gewährleistet.

 

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem LBM Koblenz eine Konzeption zur Anschaffung von sicheren Fahrradabstellanlagen im gesamten Verbandsgemeindegebiet erarbeitet und einen entsprechenden Förderantrag gestellt.

 

Als Standorte der Abstellboxen sind die Bahnhöfe an der Kylllinie, die Rathäuser- und weiterführenden Schulstandorte sowie stark frequentierte innerörtlichen Plätze vorgesehen. Details hierzu werden in der Sitzung vorgestellt. Entgegen der Sitzungsvorlage wurde die in Aussicht gestellt 80-prozentige-Förderung von Seiten des Bundes zwischenzeitig angepasst. Es wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.000,00 € pro Box gefördert.

 

Die Kosten für die geplanten 46 Fahrradabstellanlagen der Verbandsgemeinde belaufen sich auf ein Gesamtbudget von 69.000 € (bei 1.500 €/Box). Der zu finanzierende Eigenteil beträgt bei einer Pauschalförderung 23.000 €.

 

Das Programm „Stadt und Land“ zielt ausschließlich auf die Förderung des Alltagsverkehrs ab. Der touristische Verkehr ist nicht Bestandteil dieses Programms. Es wird eine Förderzusage im Laufe des Jahres erwartet. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2022 angedacht. Die profitierenden Ortsgemeinden/Städte haben hier bereits eine Finanzierung des Eigenanteils zugesagt.