Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 3

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Fassung fest.

 

Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher sowie dem Beauftragten der Verbandsgemeinde Obere Kyll a.D. und der ehemaligen I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Obere Kyll Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Harald Schmitz

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 2


Sachverhalt:

 

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers, des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit diese den Verbandsvorsteher vertreten hat, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde, der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

Diese Prüfung ist am 12.04.2021 erfolgt. Der Prüfbericht ist beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Gleichfalls ist der Jahresabschluss 2018 der Sitzungsvorlage beigefügt.