Sitzung: 14.06.2021 Verbandsversammlung
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 1-3393/21/52-060
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2017 in der vorgelegten Fassung
fest.
Die
Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden
Verbandsvorsteher sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Obere Kyll a.D.
und der ehemaligen I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Obere Kyll Entlastung
für das Haushaltsjahr 2017.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis
der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:
Harald
Schmitz
Diese
Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle
Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.
Abstimmungsergebnis:
Ja 2
Sachverhalt:
Nach §
7 Abs. 1 Nr. 8 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in
Verbindung mit § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt die
Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und
entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers,
des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit diese den Verbandsvorsteher
vertreten hat, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde, der Beigeordneten der
Verbandsgemeinde, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben.
Der
Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese
Prüfung ist am 12.04.2021 erfolgt. Der Prüfbericht ist beigefügt. Die Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gleichfalls
ist der Jahresabschluss 2017 der Sitzungsvorlage beigefügt.