Sitzung: 09.06.2021 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Sachstand:
Auftrag mit Büro BKS Trier wurde
erteilt.
1. Planungsgespräch wird
voraussichtlich im Juni 21 stattfinden.
Vorstellungen der Gemeinde.
Planungsansätze BKS.
Austausch und Absprache zu weiterem
Vorgehen.
Planung 1.Termin mit dem Gemeinderat.
Interesse wurde geweckt, neues
Baugebiet wurde durchweg sehr positiv aufgenommen.
Bisher 8 namentlich und registrierte
Kaufinteressenten.
Es wurden keine Angaben zum Preis pro
m² erteilt.
Es wurden keine Angaben zu
Größenangaben gemacht, jedoch wurden die Wünsche nach einer möglichen
interessanten Wunschgröße aufgenommen.
Es wurden keine Zusicherungen nach
Lage der Grundstücke erteilt, jedoch wurden Wünsche nach einer möglichen
Grundstückslage aufgenommen.
Es wurde keine Zusicherung zum Zeitpunkt
einer möglichen Bebauung gegeben. Als möglichen Ausführungstermin wurde 2023
Herbst oder etwas später genannt.
Flächennutzungsplan Änderung der VG
Gerolstein ist weiterhin unklar.
Wir können daher nach Prüfung durch
die BKS und der VG durch die Verlängerung des § 13b BauGB hoffen, um unsere
Planungsziele aufrechtzuerhalten.
der Gesetzesentwurf
zur BauGB-Novellierung ist im Bundestag beschlossen worden werden. Dieser
Gesetzesentwurf soll auf den Empfehlungen der Baulandkommission vom Juli 2019
aufbauen, welche u.a. eine Verlängerung des § 13b BauGB bis 31. Dezember 2022
beinhalten. Neben den Verfahrenserleichterungen für die Aufstellung der
Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (z.B. Entfallen der Umwelt-prüfung,
Erleichterungen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) ermöglicht es
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Gemeinde, von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abzuweichen, ohne den Flächennutzungsplan in einem
gesonderten Verfahren ändern oder ergänzen zu müssen. Die Verfahrensvereinfachung
beim Bebauungsplan wird mit einer bloßen nachrichtlichen Berichtigung des
Flächennutzungsplans kombiniert.
Einwände die uns erreicht haben:
Wissen die Bauinteressenten, dass in
Feusdorf ein Windkraftpark gebaut werden soll? (wenn 3 Windkraftanlagen mit dem
einem Windkraftpark gleichzusetzen ist).
- Ja, die OG befand sich in Gesprächen
mit möglichen Windkraftbetreibern. Hierzu sollte es dann Anfang März 2020 eine
Einwohnerversammlung geben, die aber wegen der Pandemie Corona ausfallen
musste.
In den Folgemonaten kam die
Entscheidung der SGD-Nord, dass die Wasserschutzgebiete der 3 Birgerler
Wasserquellen erheblich ausgeweitet wurden, bis hin nach Feusdorf und hier
unter anderem auch in das angedachte Gebiet der Planungen der
Windkraftbetreiber.
Mit dieser Entscheidung sind die
Gespräche mit den Windkraftbetreibern gegenstandslos geworden und es hat
keinerlei weiteren Gespräche zum Bau einer Windkraftanlage geben.
Wird von einem Anwalt geprüft?
Natürlich besteht die Möglichkeit
einer rechtlichen Prüfung im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes. Hierzu
werden umweltrechtliche Prüfungen und weitere Prüfungen durchgeführt.
Was jedoch nicht ins Gewicht fallen
wird ist das Recht zur freien Aussicht nach dem Kauf einer Immobilie.
Die Vorbesitzer, mit denen ich
Gespräch vor dem Verkauf der 7 Immobilien gesprochen habe, wurde daran
erinnert, dass bei einem möglichen Verkauf der Immobilien die neuen Besitzer
auf den Ausbau der Straße „Auf dem Faller“/Waldfrieden“ mit danach anfallenden
Kosten zur Erschließung zu erwähnen und hinzuweisen und die Möglichkeit einer
evtl. Bebauung dieses Gebietes zu erwähnen. Diese Fläche wurde bereits im Jahr
2007 im derzeit gültigen FNP erwähnt und als Favorisierungsfläche für eine
künftige Bebauung aufgenommen.