Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Bedingt durch den Rücktritt des bisherigen Mitgliedes des Ortsgemeinderates, Herrn Hermann Pelz, ist die vakante Position im Ortsgemeinderat neu zu besetzen.

 

Gemäß dem Wahlergebnis vom 28. Mai 2019 ist Herr Markus Nohr der nächste Nachrücker für den Gemeinderat. Herr Nohr wurde mit Schreiben vom 9. April 2021 über seine Wahl in den Ortsgemeinderat Feusdorf benachrichtigt. Herr Nohr hat mit Dokument vom 13. April 2021 seine Annahme der Wahl erklärt.

 

Gemäß § 30 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet sich der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

„Nach § 30 Abs.1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach frier nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

 

§ 20 GemO, Schweigepflicht,

§ 21 GemO, Treuepflicht,

§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie

§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.

 

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Markus Nohr von Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers verpflichtet.