Sachverhalt:
Bedingt durch den Rücktritt des
bisherigen Mitgliedes des Ortsgemeinderates, Herrn Hermann Pelz, ist die
vakante Position im Ortsgemeinderat neu zu besetzen.
Gemäß dem Wahlergebnis vom 28. Mai
2019 ist Herr Markus Nohr der nächste Nachrücker für den Gemeinderat. Herr Nohr
wurde mit Schreiben vom 9. April 2021 über seine Wahl in den Ortsgemeinderat
Feusdorf benachrichtigt. Herr Nohr hat mit Dokument vom 13. April 2021 seine
Annahme der Wahl erklärt.
Gemäß § 30 der Gemeindeordnung
(GemO) verpflichtet sich der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor Ihrem
Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
„Nach § 30 Abs.1 der
Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach frier nur
durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung
auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung
verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der
Ortsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen
Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es
sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Pflichten der Ratsmitglieder
ergeben sich insbesondere aus:
§ 20 GemO, Schweigepflicht,
§ 21 GemO, Treuepflicht,
§ 22 GemO, Ausschließungsgründe, sowie
§ 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.
Unter Hinweis auf die
entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnungen wird Herr Markus Nohr von
Ortsbürgermeister Franz-Josef Hilgers verpflichtet.