Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem beigefügten Vertragsentwurf in der vorgelegten Fassung zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein mit allen 38 Ortsgemeinden / Städten eine Vereinbarung über einen neuen Solidarpakt für erneuerbare Energien abgeschlossen wird.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung in der damaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll haben sich die 14 Ortsgemeinden im September 2013 auf einen Solidarpakt regenerative Energien für Gemeindeflächen in der VG Obere Kyll verständigt (siehe Anlage 1).

 

Dieser Solidarpakt wurden zwischen den 14 Ortsgemeinden abgeschlossen und hat in dieser Form auch weiterhin Gültigkeit bis zum 31.12.2042. Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der Zustimmung aller 14 Ortsgemeinden.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein ist dazu verpflichtet, eine neue Flächennutzungsplanung für die fusionierte Verbandsgemeinde aufzustellen. Auf Grund dieser Verpflichtung wurde in diesem Jahr der Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien gefasst. Die Teilfortschreibung erstreckt sich auch auf den Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. VG Obere Kyll.

 

Erste Beratungen zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes haben in den Gremien stattgefunden. Danach werden voraussichtlich in weiteren Regionen der Verbandsgemeinde Gerolstein neue Eignungsflächen für erneuerbare Energien ausgewiesen. Aus diesem Grund soll der Solidaritätsgedanke, der der Vereinbarung in der ehem. VG Obere Kyll zugrunde lag, auf das gesamte Gebiet der neuen VG Gerolstein ausgedehnt und in einem neuen Solidarpakt übergeleitet werden. 

 

Eine Herausforderung bei diesem Ansatz stellt der weiterhin gültige Solidarpakt für das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll dar. Die VG-Verwaltung strebt an, zunächst mit den betroffenen 14 Gemeinden eine Modifizierung des bestehenden Solidarpaktes zu vereinbaren und anschließend einen neuen Solidarpakt mit allen 38 Städten / Gemeinden der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein auszuhandeln. 

 

Die VG-Verwaltung schlägt den Ortsgemeinden folgende Modifizierung des bestehenden Vertrages vor:

-          Der „Solidarpakt Regenerative Energien“ wird mit dem Stand 31.12.2020 „eingefroren“ und behält in der Form seine Gültigkeit entsprechend dem ursprünglichen Vertrag bis mindestens 31.12.2042.

-          Dies bedeutet, dass alle Einnahmen aus Pachtverträgen, die zu Einzahlungen in den bestehenden Solidarpakt führen, weiterhin unverändert nach der bisherigen Vereinbarung verteilt werden. Diese belaufen sich derzeit auf rd. 217.000 € jährlich.

-          Ausschließlich Einnahmen aus Pachtverträgen, die nach dem 01.01.2021 aufgrund des neuen Flächennutzungsplanes geschlossen werden, sollen in den neuen Solidarpakt fließen und unter allen Städten und Gemeinden der VG Gerolstein verteilt werden.

 

Ein Entwurf eines 1. Nachtrages zum „Solidarpakt Regenerative Energien für gemeindeeigenen Flächen in der VG Obere Kyll“ ist als Anlage 2 beigefügt. Aus Gründen der Vereinfachung erfolgt die Vertragsänderung im Rahmen einer Negativabgrenzung, die inhaltlich zu den o. g. Ergebnissen führt.

 

Die Gespräche mit allen 38 Ortsgemeinden / Städte zur Vereinbarung eines neuen Solidarpaktes werden in den nächsten Wochen anlaufen – das Ergebnis dieser Verhandlungen ist offen. Aus diesem Grunde soll die Zustimmung zu diesem Nachtrag vorbehaltlich des Abschlusses eines neuen Solidarpaktes erteilt werden. Sollte zwischen den 38 Ortsgemeinden / Städten keine Einigkeit über einen neuen Solidarpaktvertrag ab dem 01.01.2021 erzielt werden, behält die bestehende Vereinbarung der 14 Ortsgemeinden ihre unveränderte Gültigkeit. 

 

Die Vereinbarung über einen neuen Solidarpakt auf dem Gebiet der VG Gerolstein muss zu einem späteren Zeitpunkt in allen Stadt-/Ortsgemeinderäten beraten und beschlossen werden.