Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

Der Werkausschuss stimmt der Übertragung des Grundstückes Gemarkung Schüller, Flur 13, Flurstück 27/2, an die Ortsgemeinde Schüller nach Löschung der Baulast zu.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Schüller ist Eigentümerin des Grundstückes 27/4. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum neuen Hochbehälter Schüller. Die Grundstücke 26/1, 27/3 und 27/2 sind im Eigentum der Verbandsgemeindewerke.

 

Auf dem Grundstück 27/2 befindet sich der ehemalige nicht mehr genutzte Hochbehälter. Ursprünglich war vorgesehen, diesen nach Abschluss des Wasserversorgungskonzeptes abzubrechen.

 

Die Ortsgemeinde Schüller möchte das Grundstück für touristische Zwecke (Aussichtsplattform) nutzen. An dem Grundstück führt ein Hauptwanderweg vorbei. Das Grundstück wurde 1975 im Rahmen des Aufgabenüberganges kostenlos von der Gemeinde auf die Verbandsgemeindewerke übertragen.

 

Das Grundstück wird von den Werken, bis auf eine abzusondernde Teilfläche von rd. 50m², nicht mehr benötigt; ist jedoch mit einer Vereinigungsbaulast zu Gunsten des Grundstückes 26/1 (neuer Hochbehälter) belastet. Diese kann voraussichtlich nach Einmessung des neuen Hochbehälters und hiermit verbunden einer Grundstücksvereinigung der Grundstücke 26/1 und 27/3 gelöscht werden. Gebühren bzw. Vermessungskosten sind von der Ortsgemeinde Schüller zu übernehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ergeben sich für die Werke Einsparungen aufgrund des nicht vorzunehmenden Abrisses des alten Hochbehälters von kalkuliert 15.000 €/netto.