Sitzung: 10.06.2021 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 4-0339/21/01-555
Beschluss:
Der
Werkausschuss stimmt der Übertragung des Grundstückes Gemarkung Schüller, Flur
13, Flurstück 27/2, an die Ortsgemeinde Schüller nach Löschung der Baulast zu.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Schüller ist Eigentümerin des
Grundstückes 27/4. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum neuen
Hochbehälter Schüller. Die Grundstücke 26/1, 27/3 und 27/2 sind im Eigentum der
Verbandsgemeindewerke.
Auf dem Grundstück 27/2 befindet sich der ehemalige nicht
mehr genutzte Hochbehälter. Ursprünglich war vorgesehen, diesen nach Abschluss
des Wasserversorgungskonzeptes abzubrechen.
Die Ortsgemeinde Schüller möchte das Grundstück für
touristische Zwecke (Aussichtsplattform) nutzen. An dem Grundstück führt ein
Hauptwanderweg vorbei. Das Grundstück wurde 1975 im Rahmen des
Aufgabenüberganges kostenlos von der Gemeinde auf die Verbandsgemeindewerke
übertragen.
Das Grundstück wird von den Werken, bis auf eine abzusondernde
Teilfläche von rd. 50m², nicht mehr benötigt; ist jedoch mit einer
Vereinigungsbaulast zu Gunsten des Grundstückes 26/1 (neuer Hochbehälter)
belastet. Diese kann voraussichtlich nach Einmessung des neuen Hochbehälters
und hiermit verbunden einer Grundstücksvereinigung der Grundstücke 26/1 und
27/3 gelöscht werden. Gebühren bzw. Vermessungskosten sind von der Ortsgemeinde
Schüller zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben
sich für die Werke Einsparungen aufgrund des nicht vorzunehmenden Abrisses des
alten Hochbehälters von kalkuliert 15.000 €/netto.