Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt in dem Wasserschutzgebiet „In Böfches Wies“ in der Ortsgemeinde Steffeln eine Kooperation mit Landwirten durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Zusätzlich soll die Verwaltung gemeinsam mit dem DLR Eifel prüfen, in welchen Wasserschutzgebieten (ohne gültige Rechtsverordnung) darüber hinaus Maßnahmen zum Grundwasserschutz notwendig werden, wo Kooperationsbereitschaft seitens der Landwirtschaft zu erwarten ist, einschließlich einer Gesamtzusammenstellung der jährlich anfallenden Kosten.


Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Timo Lenz wurde aufgrund der Bestimmung des §22 Gemeindeordnung (GemO) von der Beratung und Entscheidung über die in der TOP 3 genannte Angelegenheit ausgeschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Kooperation mit der Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet Brunnen „In Böfches Wies“ in Steffeln

 

Eine mögliche Kooperation mit der Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet „In Böfches Wies“ in der Gemeinde Steffeln war bereits Thema der Sitzung des Werkausschusses am 20.08.2020. Die Angelegenheit wurde seinerzeit vertagt mit nachstehendem Auftrag an die Verwaltung:

 

„In einem Gesamtkonzept, in dem über alle Wasserschutzgebiete, deren Rechtsverordnungen derzeit auslaufen werden oder bereits ausgelaufen sind, soll eine Gesamtbetrachtung erstellt werden, in welcher dann darzustellen ist:

 

1.       Aussagen über Deckschichten in den Zonen II wenn bereits über Gutachten bekannt,

2.       sonstige Gefahrenpotentiale,

3.       gesamte Kostensituation und deren Auswirkungen auf die Entgelte.

 

Die entsprechende Übersicht über die Wasserschutzgebiete mit den gewünschten Details sowie eine Berechnung über die Auswirkung auf die Entgelte wurde den Ausschussmitgliedern per Email am 20.10.2020 bzw. 02.10.2020 übersandt.

Der Brunnen „In Böfches Wies“ liegt am nordwestlichen Ortsrand von Steffeln im sog. „Laach Maar“. Die vulkanischen Gesteinsschichten des Maares zeichnen sich durch eine gute bis sehr gute Wasserdurchlässigkeit aus.

 

Die Grundwasserbeschaffenheit ist von qualitativ hochwertiger Güte, d.h. geringe Mineralisation und Härte, kaum Eisen, kein Mangan, Nitrat: 13 – 17 mg/l leicht ansteigend, keine mikrobiellen Belastungen, keine Wasseraufbereitung notwendig.

 

Das Wasserrecht ist befristet bis 31.03.2038 bei maximaler Entnahmemenge von 25 m³/h bei einem 20 stündigem Betrieb pro Tag sowie max.  130.000 m³/a. Die tatsächliche Entnahmemenge beträgt im Durchschnitt ca. 90.000 m³/Jahr.

 

Das Wasserschutzgebiet wurde durch Rechtsverordnung vom 01.04.1982 abgegrenzt, die 2012 durch Fristablauf ausgelaufen ist. Im gleichen Jahr wurde für eine neue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes ein Gutachten in Auftrag gegeben, das 2015 der Wasserbehörde vorlag. Der behördliche Abgrenzungstermin fand am 19.04.2018 statt, so dass die neue Abgrenzung als solche parzellenscharf vorliegt.

Als nächster Verfahrensschritt wäre die förmliche Bürgerbeteiligung (Offenlage) durchzuführen. Wann dieser Schritt von der Oberen Wasserbehörde erfolgt, ist derzeit auf Grund der Vielzahl der laufenden Verfahren nicht absehbar.

 

Um vorübergehend einen Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten, wurde bereits 2016 darüber nachgedacht, zumindest in der neuen engeren Schutzzone II (ca. 31 ha Größe, vorherrschend Grünlandnutzung) freiwillige Vereinbarungen mit Landwirten abzuschließen über das Programm des Landes „Gewässerschonende Landwirtschaft“, welches eine 50 %ige Verrechnung der Kosten mit dem vom Wasserversorger zu zahlenden Wasserentnahmeentgelts (Wassercent) ermöglicht.

 

An einer Umsetzung mangelte es aber bislang auf Grund einer personellen Ausstattung der Wasserschutzberatung des DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum), die jedoch nunmehr behoben ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach der Berechnung der Wasserschutzberatung kann bei einem Verzicht auf die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern für die gesamte Fläche der Zone II einschl. Wirtschaftsdüngeranalysen und Bodenproben mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 5.500 € jährlich ausgegangen werden, die mit 2.750 € über den Wassercent verrechnet werden könnten. Der verbleibende Anteil der Werke beträgt somit ca. 2.750 € / jährlich.