Sitzung: 10.06.2021 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 1
Vorlage: 4-0332/20/01-474
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt in dem Wasserschutzgebiet „In Böfches
Wies“ in der Ortsgemeinde Steffeln eine Kooperation mit Landwirten
durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte
einzuleiten.
Zusätzlich
soll die Verwaltung gemeinsam mit dem DLR Eifel prüfen, in welchen
Wasserschutzgebieten (ohne gültige Rechtsverordnung) darüber hinaus Maßnahmen
zum Grundwasserschutz notwendig werden, wo Kooperationsbereitschaft seitens der
Landwirtschaft zu erwarten ist, einschließlich einer Gesamtzusammenstellung der
jährlich anfallenden Kosten.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Timo
Lenz wurde aufgrund der Bestimmung des §22 Gemeindeordnung (GemO) von der
Beratung und Entscheidung über die in der TOP 3 genannte Angelegenheit
ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Kooperation
mit der Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet Brunnen „In Böfches Wies“ in
Steffeln
Eine mögliche Kooperation mit der Landwirtschaft im
Wasserschutzgebiet „In Böfches Wies“ in der Gemeinde Steffeln war bereits Thema
der Sitzung des Werkausschusses am 20.08.2020. Die Angelegenheit wurde
seinerzeit vertagt mit nachstehendem Auftrag an die Verwaltung:
„In einem Gesamtkonzept, in dem über alle Wasserschutzgebiete,
deren Rechtsverordnungen derzeit auslaufen werden oder bereits ausgelaufen
sind, soll eine Gesamtbetrachtung erstellt werden, in welcher dann darzustellen
ist:
1. Aussagen über Deckschichten in den
Zonen II wenn bereits über Gutachten bekannt,
2.
sonstige
Gefahrenpotentiale,
3. gesamte Kostensituation und deren
Auswirkungen auf die Entgelte.
Die entsprechende Übersicht über die Wasserschutzgebiete mit den
gewünschten Details sowie eine Berechnung über die Auswirkung auf die Entgelte
wurde den Ausschussmitgliedern per Email am 20.10.2020 bzw. 02.10.2020
übersandt.
Der Brunnen „In Böfches Wies“ liegt am nordwestlichen Ortsrand von
Steffeln im sog. „Laach Maar“. Die vulkanischen Gesteinsschichten des Maares
zeichnen sich durch eine gute bis sehr gute Wasserdurchlässigkeit aus.
Die Grundwasserbeschaffenheit ist von qualitativ hochwertiger
Güte, d.h. geringe Mineralisation und Härte, kaum Eisen, kein Mangan, Nitrat:
13 – 17 mg/l leicht ansteigend, keine mikrobiellen Belastungen, keine
Wasseraufbereitung notwendig.
Das Wasserrecht ist befristet bis 31.03.2038 bei maximaler
Entnahmemenge von 25 m³/h bei einem 20 stündigem Betrieb pro Tag sowie
max. 130.000 m³/a. Die tatsächliche
Entnahmemenge beträgt im Durchschnitt ca. 90.000 m³/Jahr.
Das Wasserschutzgebiet wurde durch Rechtsverordnung vom 01.04.1982
abgegrenzt, die 2012 durch Fristablauf ausgelaufen ist. Im gleichen Jahr wurde
für eine neue Abgrenzung des Wasserschutzgebietes ein Gutachten in Auftrag
gegeben, das 2015 der Wasserbehörde vorlag. Der behördliche Abgrenzungstermin
fand am 19.04.2018 statt, so dass die neue Abgrenzung als solche
parzellenscharf vorliegt.
Als nächster Verfahrensschritt wäre die förmliche
Bürgerbeteiligung (Offenlage) durchzuführen. Wann dieser Schritt von der Oberen
Wasserbehörde erfolgt, ist derzeit auf Grund der Vielzahl der laufenden
Verfahren nicht absehbar.
Um vorübergehend einen Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten,
wurde bereits 2016 darüber nachgedacht, zumindest in der neuen engeren
Schutzzone II (ca. 31 ha Größe, vorherrschend Grünlandnutzung) freiwillige
Vereinbarungen mit Landwirten abzuschließen über das Programm des Landes
„Gewässerschonende Landwirtschaft“, welches eine 50 %ige Verrechnung der Kosten
mit dem vom Wasserversorger zu zahlenden Wasserentnahmeentgelts (Wassercent)
ermöglicht.
An einer Umsetzung mangelte es aber bislang auf Grund einer
personellen Ausstattung der Wasserschutzberatung des DLR (Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum), die jedoch nunmehr behoben ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach
der Berechnung der Wasserschutzberatung kann bei einem Verzicht auf die
Ausbringung von Wirtschaftsdüngern für die gesamte Fläche der Zone II einschl.
Wirtschaftsdüngeranalysen und Bodenproben mit Gesamtkosten in Höhe von ca.
5.500 € jährlich ausgegangen werden, die mit 2.750 € über den Wassercent
verrechnet werden könnten. Der verbleibende Anteil der Werke beträgt somit ca.
2.750 € / jährlich.