Sitzung: 23.03.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1-3333/21/11-170
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt, die/den Vorsitzende/n für die gesamte laufende Wahlzeit des
Ortsgemeinderates zu wählen. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen.
Wahlvorgang
und Abstimmungsergebnis
Für die Wahl der/des Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses wird Ausschussmitglied Marius Michels vorgeschlagen.
In der anschließenden Wahl wird Herr Michels einstimmig zum Vorsitzenden
gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Sachverhalt:
Im § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Ortsgemeinde Feusdorf wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Die
Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 3 Abs. 1 der
Hauptsatzung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Feusdorf wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten
Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden
des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt
darüberhinausgehend eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n als
Abwesenheitsvertreter*in zu wählen.
Die Wahl eines Ratsmitgliedes
zum/zur Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen
Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung der Ortsbürgermeister und die
Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
sein können.
Der Ausschuss kann die Wahl
der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Es wird angeregt, die/den
Vorsitzende/n des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte Wahlzeit des
Ortsgemeinderates zu wählen.