Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, die/den Vorsitzende/n für die gesamte laufende Wahlzeit des Ortsgemeinderates zu wählen. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen.

 

Wahlvorgang und Abstimmungsergebnis

 

Für die Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Ausschussmitglied Marius Michels vorgeschlagen. In der anschließenden Wahl wird Herr Michels einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Er nimmt die Wahl an.


Sachverhalt:

 

Im § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Feusdorf wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Feusdorf wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt darüberhinausgehend eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n als Abwesenheitsvertreter*in zu wählen.

 

Die Wahl eines Ratsmitgliedes zum/zur Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sein können.

 

Der Ausschuss kann die Wahl der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

 

Es wird angeregt, die/den Vorsitzende/n des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte Wahlzeit des Ortsgemeinderates zu wählen.