Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

 

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Kosten für die beiden Varianten zu ermitteln und dem OG-Rat eine Beschlussvorlage vorzubereiten.


Sachverhalt:

 

 

Der Entwässerungsgraben entlang des Wirtschaftsweges, siehe Auszug Flurkarte, muss instand gesetzt werden. Das Wasser aus den oberhalb gelegenen Feldern fließt nicht durch den Graben ab. Es versickert unter dem Asphaltweg und kommt in dem unterhalb gelegenen Acker wieder zum Vorschein.

Der Entwässerungsgraben muss auf einer Länge von ca. 170 m hergestellt werden.

 

Variante 1:

Der Graben wird mit Betonschalen ausgekleidet.

 

Variante 2:

Der Graben wird auf ein Niveau unter der Wegebefestigung ausgeschachtet.

In die untere Sole wird ein Drainagerohr d 250 mm eingebaut und mit Drainageschotter abgedeckt.

Über diese Drainage soll der größte Teil des Wassers aus den Feldern Auf Rühfeld und Auf der Holzgasse, direkt in den Kanal abgeleitet werden.

An der Grenze, Auf Rühfeld / Auf der Holzgasse, muss ein Einlaufbauwerk mit Auffanggitter eingebaut werden.