Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat
beschließt die vorliegende Betreuungsordnung mit Anlage.
Sachverhalt:
In den Grundschulen des Landes können bei Bedarf
unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet werden. Das Angebot ist
freiwillig. Das Betreuungsangebot kann vom Schulträger eingerichtet werden und
ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein bietet
als Träger ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot
(Betreuende Grundschule) an den Schulen
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Grundschule
Birresborn
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Grundschule
Neroth
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Grundschule
Gerolstein an der Waldstraße
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Grundschule
Gerolstein an der Grund- und Realschule +
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Grundschule
Stadtkyll
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Grundschule
Lissendorf
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Grundschule
Üxheim
für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen an.
In diesen Schulen gibt es unterschiedliche Beitragssätze,
die noch von den ehemaligen Verbandsgemeinden vor der Fusion festgelegt wurden.
Daher soll nunmehr eine einheitliche Beitragsbemessung und Betreuungsordnung
erstellt werden.
Für die Beitragsbemessung ist die tatsächliche
Betreuungszeit Grundlage und wird entsprechend gestaffelt. Der
Schulträgerausschuss hat in der Sitzung am 04.02.2021 den Empfehlungsbeschluss
gefasst.