Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Betreuungsordnung mit Anlage.


Sachverhalt:

 

In den Grundschulen des Landes können bei Bedarf unterrichtsergänzende Betreuungsangebote eingerichtet werden. Das Angebot ist freiwillig. Das Betreuungsangebot kann vom Schulträger eingerichtet werden und ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein bietet als Träger ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot (Betreuende Grundschule) an den Schulen

 

·         Grundschule Birresborn

·         Grundschule Neroth

·         Grundschule Gerolstein an der Waldstraße

·         Grundschule Gerolstein an der Grund- und Realschule +

·         Grundschule Stadtkyll

·         Grundschule Lissendorf

·         Grundschule Üxheim

 

für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulen an.

 

In diesen Schulen gibt es unterschiedliche Beitragssätze, die noch von den ehemaligen Verbandsgemeinden vor der Fusion festgelegt wurden. Daher soll nunmehr eine einheitliche Beitragsbemessung und Betreuungsordnung erstellt werden.

 

Für die Beitragsbemessung ist die tatsächliche Betreuungszeit Grundlage und wird entsprechend gestaffelt. Der Schulträgerausschuss hat in der Sitzung am 04.02.2021 den Empfehlungsbeschluss gefasst.