Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende informiert über eine Bauvoranfrage für das Flurstück Flur 22, Flurstück-Nr. 73/7 zur Errichtung eines 250 m² großen 4-Familien-Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen auf dem Gelände der ehem. Tennisplätze. Für das Vorhaben wurde ein positiver Bauvorbescheid erlassen. Coronabedingte musste der Grundstückseigentümer seinen Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in den Norden Deutschlands verlegen, was eine Bebauung des Grundstückes erheblich erschwert.

 

Einige Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass im Bauausschuss damals über die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, nicht aber über ein Mehrfamilienhaus, diskutiert wurde. Einige Bauausschussmitglieder könnten sich eine seniorengerechte Bebauung mit Aufzug vorstellen, andere halten an der ursprünglich besprochenen Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus fest.

 

Eine andere Alternative wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durch die Stadt Hillesheim. Es sollte geprüft werden, zu welchen Konditionen eine Rückabwicklung erfolgen könne. Eine Weiterveräußerung wird als unproblematisch angesehen.