Sitzung: 17.12.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-2592/20/11-165
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Neufassung der Friedhofssatzung mit den entsprechenden Änderungen (u.a.
Nutzungszeit, Höhe Grabmale).
§ 9 Grabherstellung
(1)
Die Gräber werden
von den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
§ 20 Abs. 2 b und c
è
Neu
Höhe bis 0,90 m
§ 20 Abs. 3 b und c
à neu auf 0,80 m.
10 cm stark
und 10 cm über soll angewendet werden.
Sachverhalt:
Die Friedhofssatzung soll
neugefasst werden.
Das Urnenhochbeet wurde bereits im
Sommer hinzugefügt, jedoch sind weitere kleinere Änderungen notwendig, die rot
markiert sind.
Die Nutzungszeit wird von 35 auf
30 Jahre reduziert. Einzelne Grabmalhöhen sind anzupassen, da in der
Örtlichkeit die Grabmale teilweise höher sind als die Maße in der
Friedhofssatzung. Mit der neuen Festlegung der Höhe hat die Ortsgemeinde ein konkretes
Maß, welches der Steinmetz einhalten muss.
Die Übrigen rot markierten Stellen
sind kleine Änderungen/Neuerungen.