Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung mit den entsprechenden Änderungen (u.a. Nutzungszeit, Höhe Grabmale).

 

 

§ 9 Grabherstellung

 

(1)  Die Gräber werden von den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.

 

 

§ 20 Abs. 2 b und c

 

 

è Neu Höhe bis 0,90 m

§ 20 Abs. 3 b und c

 à neu auf 0,80 m.

 

 

10 cm stark und 10 cm über soll angewendet werden.


Sachverhalt:

 

Die Friedhofssatzung soll neugefasst werden.

Das Urnenhochbeet wurde bereits im Sommer hinzugefügt, jedoch sind weitere kleinere Änderungen notwendig, die rot markiert sind.

Die Nutzungszeit wird von 35 auf 30 Jahre reduziert. Einzelne Grabmalhöhen sind anzupassen, da in der Örtlichkeit die Grabmale teilweise höher sind als die Maße in der Friedhofssatzung. Mit der neuen Festlegung der Höhe hat die Ortsgemeinde ein konkretes Maß, welches der Steinmetz einhalten muss.

Die Übrigen rot markierten Stellen sind kleine Änderungen/Neuerungen.