Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 01.12.2020 |
Landfrauen Birresborn, Ursula Schifferings, Birresborn |
30,00 € |
Heimatpflege |
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Der Ortsgemeinderat nimmt die
Zuwendung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinde- bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift
erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze
von 100,00 € übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes
erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzliche in
öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um
vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.