Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortgemeinderat beschließt die Haushaltsatzung nebst Plan für die Haushaltsjahr 2021 und 2021 in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses im nichtöffentlichen Teil für das Baugebiet soll der Plan wie folgt geändert werden:

 

·         25.000,00 € für die Aufstellung eines Bebauungsplanes;

·         350.000,00 € für einen möglichen Ankauf von Baugrundstücken;

 

Eine Kreditermächtigung von 350.000,00 € wird benötigt.

 

Aufgrund der Baumaßnahmen wird lediglich ein Plan für das Haushaltsjahr 2021 aufgestellt.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 5 Satz 2 GemO kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für 2 Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten. Von dieser Möglichkeit will die Ortsgemeinde Feusdorf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Gebrauch machen.

 

Die Haushaltssatzung nebst Plan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 25.11.2020 zugeleitet.

 

In der Zeit vom 28.11.2020 bis zum 11.12.2020 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Für das Haushaltsjahr 2021

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Jahre 2021 und 2022 weist im Ergebnishaushalt 2021Erträge in Höhe von 666.550 € und Aufwendungen in Höhe von 694.010 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 27.460 € erwartet wird.

 

Der Saldo er ordentlichen Ein- und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 beläuft sich auf minus 7.560 €.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2021 beläuft sich auf

3.000 €.

 

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit für das Jahr 2021 weisen einen Saldo von 4.560 € aus.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2021 werden nicht festgesetzt.

 

Für das Haushaltsjahr 2022

 

Für das Jahre 2022 weist der Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 662.250 € und Aufwendungen von 668.020 aus, so dass ein Jahresfehlbedarf von 5.770 € erwartet wird.

 

Der Saldo er ordentlichen Ein- und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 beläuft sich auf 14.130 €.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für das Jahr 2022 beläuft sich auf

48.100 €.

 

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit für das Jahr 2022 weisen einen negativen Saldo von 62.230 € aus.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2022 werden nicht festgesetzt.