Sitzung: 17.12.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-3190/20/11-164
Beschluss:
Der Ortgemeinderat beschließt die Haushaltsatzung nebst Plan für
die Haushaltsjahr 2021 und 2021 in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.
Vorbehaltlich des Beschlusses im nichtöffentlichen Teil für das
Baugebiet soll der Plan wie folgt geändert werden:
·
25.000,00 € für die Aufstellung eines Bebauungsplanes;
·
350.000,00 € für einen möglichen Ankauf von Baugrundstücken;
Eine Kreditermächtigung von 350.000,00 € wird benötigt.
Aufgrund der Baumaßnahmen wird lediglich ein Plan für das Haushaltsjahr
2021 aufgestellt.
Sachverhalt:
Gemäß § 95 Abs. 5 Satz 2 GemO kann die Haushaltssatzung
Festsetzungen für 2 Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten. Von dieser
Möglichkeit will die Ortsgemeinde Feusdorf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Gebrauch machen.
Die Haushaltssatzung nebst Plan für die Haushaltsjahre 2021 und
2022 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 25.11.2020
zugeleitet.
In der Zeit vom 28.11.2020 bis zum 11.12.2020 hat der Plan gemäß §
97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Für das
Haushaltsjahr 2021
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die
Jahre 2021 und 2022 weist im Ergebnishaushalt 2021Erträge in Höhe von 666.550 € und Aufwendungen in Höhe von
694.010 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 27.460 € erwartet wird.
Der Saldo er ordentlichen Ein- und Auszahlungen für das
Haushaltsjahr 2021 beläuft sich auf
minus 7.560 €.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für
das Jahr 2021 beläuft sich auf
3.000 €.
Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit für das Jahr 2021 weisen einen Saldo von 4.560 €
aus.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen 2021
werden nicht festgesetzt.
Für das
Haushaltsjahr 2022
Für das Jahre 2022
weist der Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 662.250 € und Aufwendungen von
668.020 aus, so dass ein Jahresfehlbedarf von 5.770 € erwartet wird.
Der Saldo er ordentlichen Ein- und Auszahlungen für das
Haushaltsjahr 2022 beläuft sich auf
14.130 €.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für
das Jahr 2022 beläuft sich auf
48.100 €.
Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit für das Jahr 2022 weisen einen negativen Saldo von
62.230 € aus.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen 2022
werden nicht festgesetzt.