Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

Antrag der Stadtratsfraktion SPD

Antrag zur Anlage eines Hubschrauberlandeplatzes in Hillesheim

 

Ort:        Wiese oberhalb vom Dr. Holbach

(„Auf dem Backofen“, Teilflächen der Flurstücke 35/2, 35/6 und 35/8)

 

Alternativ sind auch andere Flächen wie z. B. der Sportplatz denkbar. Die genannte Fläche wäre nur eben am besten geeignet.

 

Laut Aussage der Rettungspiloten ist die Situation zum Landen im Stadtgebiet Hillesheim „katastrophal“, weil ebene, baum- und buschfreie Stellen fast völlig fehlen. Flugtechnisch geeignete Gebiete sind bestenfalls Schulgelände, doch ist es aus Sicherheitsgründen nicht sinnvoll und ratsam, diese zu nutzen.

 

Ein in Kommunikation mit einem Piloten sehr gut geeigneter Landeplatz befindet sich auf dem oben genannten Gebiet. Ein großer Vorteil der Anlage eines offiziellen Landeplatzes wäre der, dass Rettungsfahrzeuge einen verunfallten und versorgungsbedürftigen Patienten direkt einladen und zu dem bekannten Landeplatz bringen könnten. Es würde enorm viel Zeit gespart werden, die lebensrettend sein kann. Zudem kann der genannte Platz nicht zugeparkt werden, sodass stets gewährleistet ist, dass der Landeplatz frei und benutzbar ist.

 

Es würde hierzu genügen, eine quadratische Fläche mit Zufahrt zu asphaltieren und mit einem „H“-Symbol zu versehen.

 

Wir beantragen daher, dass die Stadt Hillesheim einen eigenen, offiziellen Landeplatz für Rettungsluftfahrzeuge anlegt.

 

Info der Verwaltung:

 

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadt Hillesheim einen eigenen offiziellen Landeplatz für Rettungsluftfahrzeuge anlegt. Eine telefonische Anfrage beim Landesbetrieb Mobilität, Außenstelle Flughafen Hahn, als zuständige Genehmigungsbehörde, hat folgendes ergeben:

 

Diese Anlage bedarf der Genehmigung. Der dort zuständige Ansprechpartner, Herr Bertram Zimmer, teilte mit, dass diese vorliegend nicht in Aussicht gestellt werden kann. Hierzu lediglich eine Fläche auszuweisen, zu asphaltieren und ein „H“-Symbol aufzutragen, wäre bei Weitem nicht ausreichend. Man würde sich dann sogar strafbar machen. Zudem würde vorliegend der erforderliche Bedarf nicht erfüllt.

 

Zum Genehmigungsverfahren teilte Herr Zimmer mit, dass dieses sehr umfänglich und sehr kostenintensiv sei. Verschiedenste planungsrechtliche (Vor)prüfungen sind durchzuführen und Gutachten zu erstellen.


Da keine Aussicht auf Erfolg bestehe, wird von einer Antragstellung seitens der Genehmigungsbehörde abgeraten. Für weitere Auskünfte steht Herr Zimmer gerne zur Verfügung (Tel.: 06543/508834 oder Mail: bertram.zimmer@lbm.rlp.de).

 

 

Der eingereichte Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion, der SPD, vorgestellt und begründet. Aus der Mitte des Stadtrates kommen verschiedene kritische Wortmeldungen. Auf Vorschlag der Stadtbürgermeisterin soll der Antrag nochmals bedacht und überarbeitet werden. Unter anderem soll sich mit dem Genehmigungsverfahren genauer befasst werden, und ein adäquater Vorschlag für einen rechtlich- und tatsächlich umsetzbaren Landeplatz soll vorgebracht werden.

 

Die SPD-Fraktion ist mit dem Vorschlag einverstanden.