Sitzung: 16.12.2020 Stadtrat
Beschluss: keine Abstimmung
Sachverhalt:
Antrag der
Stadtratsfraktion SPD
Antrag zur
Anlage eines Hubschrauberlandeplatzes in Hillesheim
Ort: Wiese
oberhalb vom Dr. Holbach
(„Auf dem Backofen“, Teilflächen der Flurstücke 35/2,
35/6 und 35/8)
Alternativ sind auch andere Flächen wie z. B. der
Sportplatz denkbar. Die genannte Fläche wäre nur eben am besten geeignet.
Laut Aussage der Rettungspiloten ist die Situation zum
Landen im Stadtgebiet Hillesheim „katastrophal“, weil ebene, baum- und
buschfreie Stellen fast völlig fehlen. Flugtechnisch geeignete Gebiete sind
bestenfalls Schulgelände, doch ist es aus Sicherheitsgründen nicht sinnvoll und
ratsam, diese zu nutzen.
Ein in Kommunikation mit einem Piloten sehr gut
geeigneter Landeplatz befindet sich auf dem oben genannten Gebiet. Ein großer
Vorteil der Anlage eines offiziellen Landeplatzes wäre der, dass
Rettungsfahrzeuge einen verunfallten und versorgungsbedürftigen Patienten
direkt einladen und zu dem bekannten Landeplatz bringen könnten. Es würde enorm
viel Zeit gespart werden, die lebensrettend sein kann. Zudem kann der genannte
Platz nicht zugeparkt werden, sodass stets gewährleistet ist, dass der
Landeplatz frei und benutzbar ist.
Es würde hierzu genügen, eine quadratische Fläche mit
Zufahrt zu asphaltieren und mit einem „H“-Symbol zu versehen.
Wir beantragen daher, dass die Stadt Hillesheim einen
eigenen, offiziellen Landeplatz für Rettungsluftfahrzeuge anlegt.
Info der Verwaltung:
Die
SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadt Hillesheim einen eigenen offiziellen
Landeplatz für Rettungsluftfahrzeuge anlegt. Eine telefonische Anfrage beim
Landesbetrieb Mobilität, Außenstelle Flughafen Hahn, als zuständige
Genehmigungsbehörde, hat folgendes ergeben:
Diese Anlage
bedarf der Genehmigung. Der dort zuständige Ansprechpartner, Herr Bertram
Zimmer, teilte mit, dass diese vorliegend nicht in Aussicht gestellt werden
kann. Hierzu lediglich eine Fläche auszuweisen, zu asphaltieren und ein
„H“-Symbol aufzutragen, wäre bei Weitem nicht ausreichend. Man würde sich dann
sogar strafbar machen. Zudem würde vorliegend der erforderliche Bedarf nicht
erfüllt.
Zum
Genehmigungsverfahren teilte Herr Zimmer mit, dass dieses sehr umfänglich und
sehr kostenintensiv sei. Verschiedenste planungsrechtliche (Vor)prüfungen sind
durchzuführen und Gutachten zu erstellen.
Da keine Aussicht auf Erfolg bestehe, wird von einer Antragstellung seitens der
Genehmigungsbehörde abgeraten. Für weitere Auskünfte steht Herr Zimmer gerne
zur Verfügung (Tel.: 06543/508834 oder Mail: bertram.zimmer@lbm.rlp.de).
Der eingereichte Antrag wird von der antragsstellenden
Fraktion, der SPD, vorgestellt und begründet. Aus der Mitte des Stadtrates
kommen verschiedene kritische Wortmeldungen. Auf Vorschlag der
Stadtbürgermeisterin soll der Antrag nochmals bedacht und überarbeitet werden.
Unter anderem soll sich mit dem Genehmigungsverfahren genauer befasst werden,
und ein adäquater Vorschlag für einen rechtlich- und tatsächlich umsetzbaren
Landeplatz soll vorgebracht werden.
Die SPD-Fraktion ist mit dem Vorschlag einverstanden.