Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat Hillesheim stimmt der 2. Änderung der Hauptsatzung in der vorgelegten Form zu.


Sachverhalt:

 

In § 13 der Hauptsatzung der Stadt Hillesheim wird die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten geregelt. Die aktuelle Regelung soll um nachfolgende Punkte ergänzt werden:

 

·         Für Besprechungen der Stadtbürgermeisterin mit den Beigeordneten sowie ggf. der Fraktionsvorsitzenden soll ein Sitzungsgeld gewährt werden.

 

·         Eine finanzielle Entschädigung für die 2. und den 3. Beigeordneten soll erfolgen, sofern diese in Vertretung der Stadtbürgermeisterin an Ausschusssitzungen oder Besprechungen auf VG-Ebene teilnehmen.

 

·         Sofern die Vertretung der Stadtbürgermeisterin durch einen Beigeordneten mehr als 5 Stunden andauert, soll die Aufwandsentschädigung hierfür 1/30 des Monatsbetrages der Stadtbürgermeisterin zustehenden Aufwandentschädigung betragen.

 

Der geänderte „§ 13 – Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ ist der Anlage zur Niederschrift beigefügt.

 

Sonderinteresse nach § 22 GemO:

 

Beigeordnete Heike Plein, welche weiterhin das Stadtratsmandat innehat, nimmt gemäß den Regelungen des § 22 GemO nicht beratend und entscheiden teil und rückt vom Ratstisch ab.