Sitzung: 16.12.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: 1-3231/20/15-174
Beschluss:
Der
Stadtrat Hillesheim stimmt der 2. Änderung der Hauptsatzung in der vorgelegten
Form zu.
Sachverhalt:
In § 13 der Hauptsatzung der Stadt Hillesheim wird die
Aufwandsentschädigung der Beigeordneten geregelt. Die aktuelle Regelung soll um
nachfolgende Punkte ergänzt werden:
·
Für Besprechungen der Stadtbürgermeisterin mit den Beigeordneten sowie
ggf. der Fraktionsvorsitzenden soll ein Sitzungsgeld gewährt werden.
·
Eine finanzielle Entschädigung für die 2. und den 3. Beigeordneten
soll erfolgen, sofern diese in Vertretung der Stadtbürgermeisterin an
Ausschusssitzungen oder Besprechungen auf VG-Ebene teilnehmen.
·
Sofern die Vertretung der Stadtbürgermeisterin durch einen
Beigeordneten mehr als 5 Stunden andauert, soll die Aufwandsentschädigung
hierfür 1/30 des Monatsbetrages der Stadtbürgermeisterin zustehenden
Aufwandentschädigung betragen.
Der geänderte „§ 13 – Aufwandsentschädigung der Beigeordneten“ ist
der Anlage zur Niederschrift beigefügt.
Sonderinteresse
nach § 22 GemO:
Beigeordnete Heike Plein, welche weiterhin das Stadtratsmandat
innehat, nimmt gemäß den Regelungen des § 22 GemO nicht beratend und
entscheiden teil und rückt vom Ratstisch ab.