Beschluss:
In Kenntnis der Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus vom
02.12.2020 beschließt der Stadtrat die der Sitzungsvorlage /
Sitzungsniederschrift beigefügten Satzung über die Erhebung eines
Gästebeitrages in der Stadt Hillesheim in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes.
Gleichzeitig wird die Satzung von 1993
über den Fremdenverkehrsbeitrag A rückwirkend zum 31.12.2016 aufgehoben.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr
1993 erhob die Stadt Hillesheim einen Fremdenverkehrsbeitrag für das
Stadtgebiet. Beitragspflichtig waren alle Unternehmen, Freiberufler,
Dienstleister und Privatvermieter der Stadt gemäß den festgestellten
touristischen Umsätzen. Insgesamt hat die Stadt ursprünglich ca. 30.000 DM
jährlich erhoben. Ein festgelegter Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen
(Berechnung nach Anteilen an den Mitgliedsbeiträgen der Beitragsschuldner)
stellte die Stadt der Urlaubsregion Hillesheim e.V. für städtische Maßnahmen
zur Tourismusförderung und als Anerkenntnis des Standortvorteils für Hillesheim
zur Verfügung.
Die für die
Erhebung der Beiträge zugrundeliegende Satzung hat bereits zum 31. Dezember
2016 ihre Rechtmäßigkeit verloren. Durch diesbezügliche Änderungen im
Kommunalabgabengesetz (KAG) fehlt die Rechtsgrundlage zur Aufrechterhaltung der
Satzung. In Folge dieser Änderung werden seit 2019 keine Beiträge mehr erhoben.
Die Stadt
Hillesheim hat grundsätzlich die Möglichkeit, touristische Beträge zu erheben.
Dies können wie bisher Beiträge der Unternehmer sein, alternativ aber auch
Gästebeiträge. Wegen der Komplexität des Satzungsverfahrens wird dies erst ab
einer Beitragssumme von 30.000 € empfohlen. Eine Veranlagung der Unternehmen wie
bisher ist angesichts der geringen Größenordnung und der rechtlichen
Komplexität nicht realistisch umsetzbar.
1.
Gästebeitragssatzung:
Nach Klärung
der Möglichkeiten und fachlicher Abwägung der Art der Abgaben wird folgender
Vorschlag für die Erhebung von touristischen Beiträgen unterbreitet:
Touristische
Beiträge sollen als Gästebeiträge umgesetzt werden, weil hiermit die
tatsächlichen Nutznießer an den Kosten beteiligt werden.
Zu klären ist
die Aufnahme von Befreiungstatbeständen in die Satzung und die Höhe des
Beitragssatzes je Übernachtung. Es wird vorgeschlagen, Kinder bis zur
Vollendung des 6. Lebensjahres von der Entrichtung des Gästebeitrags zu
befreien.
Die
Kalkulation des möglichen Beitrages basiert auf ermittelten Aufwendungen für
Tourismus in Höhe von 78.550 €. Der bei der Berechnung zu Grunde gelegte hohe
Nutzungsvorteil für die Einwohner kommt durch die im Verhältnis dazu geringe
Übernachtungszahl zustande. Nach Abzug des Anteils für den Tagestourismus
verbleibt eine Umlagesumme von 46.337 €, die bei Umlage auf kalkulierte 35.000
Übernachtungen einen rechnerischen Beitrag von 1,32 € pro Übernachtung bedeuten
würde. Sollten Kinder unter 6 Jahren vom Beitrag befreit werden, würden
Aufwendungen von ca. 3.900 € aus der Refinanzierung herausfallen.
2.
Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Ebenso bedingt durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist die
derzeitige Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom
17.07.1992 ab dem 01.01.2017 nicht mehr rechtmäßig.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die
Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufzuheben zum 31.12.2016.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus hat in seiner Sitzung am
02.12.2020 über den Erlass der Gästebeitragssatzung vorberaten und per
Beschluss dem Stadtrat empfohlen, den Beitrag je Gast und Übernachtung auf 1,50
Euro festzulegen und zudem eine Befreiung vom Beitrag für Kinder bis zum
vollendeten 6. Lebensjahr in der Satzung vorzusehen.
Der dieser
Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der Gästebeitragssatzung beinhaltet die
vorstehenden Empfehlungen/Regelungen des Ausschusses.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Haushaltsplan der Stadt Hillesheim können Einnahmen aus Gästebeiträgen in Höhe
von 35.000 € erwartet werden.
Stadtbürgermeisterin
Gabriele Braun begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Manfred Schmitz von
der Touristik GmbH Gerolsteiner Land. Herr Schmitz stellt die Satzung über die
Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Hillesheim vor und steht dem
Stadtrat für Fragestellungen zur Verfügung.