Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Stadtratsmitglied Bruno Meyer ist am 11.11.2020 durch einen tragischen Unfall verstorben. Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun würdigt seine Arbeit für die Stadt Hillesheim und bittet alle Anwesenden eine Schweigeminute für den Verstorbenen einzulegen.

 

Ein/e Nachfolger/in ist in den Stadtrat einzuberufen ist. Bei einer Verhältniswahl sind die bisher nicht berufenen Bewerber entsprechend der innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie entfallenden Stimmen als Nachfolger*in einzuberufen.

 

Herr Wolfgang Kloep ist der nächste, bisher nicht berufene Bewerber der CDU. Herr Kloep hat die Einberufung in den Stadtrat Hillesheim angenommen.

 

Zu Beginn der heutigen Sitzung ist das das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:

 

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch die Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun.