Sachverhalt:
Stadtratsmitglied Bruno Meyer ist
am 11.11.2020 durch einen tragischen Unfall verstorben. Stadtbürgermeisterin
Gabriele Braun würdigt seine Arbeit für die Stadt Hillesheim und bittet alle
Anwesenden eine Schweigeminute für den Verstorbenen einzulegen.
Ein/e Nachfolger/in ist in den Stadtrat
einzuberufen ist. Bei einer Verhältniswahl sind die bisher nicht berufenen
Bewerber entsprechend der innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie entfallenden
Stimmen als Nachfolger*in einzuberufen.
Herr Wolfgang Kloep ist der nächste, bisher nicht
berufene Bewerber der CDU. Herr Kloep hat die Einberufung in den Stadtrat
Hillesheim angenommen.
Zu Beginn der heutigen Sitzung ist das
das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf seine
Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt
unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl
bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge
Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem
Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder
der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs.
1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer
besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies bedeutet, dass
Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde
nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche
Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die genannten
Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch die Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun.