Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Die Bauvoranfrage, für den Neubau einer Halle auf dem Grundstück in der Gemarkung Wiesbaum, Flur 4, Parzelle 57/5 in 3 verschiedenen Varianten, wird abgelehnt.

 

Einer Bauvoranfrage für den Neubau einer Halle auf einem Grundstück komplett innerhalb der Gemarkung Wiesbaum steht man grundsätzlich positiv gegenüber, wenn der Gemeine hierdurch keine finanziellen Nachteile oder zusätzlichen Kosten entstehen. Es soll das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde Wiesbaum liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Halle vor.

Das Vorhaben soll in der Gemarkung Wiesbaum, Flur 4, Parzelle 57/5 errichtet werden.

Hierfür sind 3 verschiedene Standorte (Plan Nr. 1, 2 und 3) auf dem Grundstück vorgeschlagen.

 

Die Parzelle 57/5 liegt teilweise im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und teilweise im Außenbereich. Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan ist beigefügt.

 

Bei den Varianten Plan 1 und 2 liegt das Vorhaben komplett im Außenbereich.

Variante 3 tangiert beide Bereiche.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben

 

Auf der Parzelle ist ein Kanalleitungsrecht (Plan ist beigefügt) zu Gunsten der Verbandsgemeinde eingetragen. 

 

Zuständige Behörde für die Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel