Sitzung: 08.12.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-2586/20/39-062
Beschluss:
Die Bauvoranfrage, für den Neubau
einer Halle auf dem Grundstück in der Gemarkung Wiesbaum, Flur 4, Parzelle 57/5
in 3 verschiedenen Varianten, wird abgelehnt.
Einer Bauvoranfrage für den Neubau
einer Halle auf einem Grundstück komplett innerhalb der Gemarkung Wiesbaum
steht man grundsätzlich positiv gegenüber, wenn der Gemeine hierdurch keine
finanziellen Nachteile oder zusätzlichen Kosten entstehen. Es soll das Gespräch
mit dem Eigentümer gesucht werden.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Wiesbaum liegt
eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Halle vor.
Das Vorhaben soll in der Gemarkung
Wiesbaum, Flur 4, Parzelle 57/5 errichtet werden.
Hierfür sind 3 verschiedene
Standorte (Plan Nr. 1, 2 und 3) auf dem Grundstück vorgeschlagen.
Die Parzelle 57/5 liegt teilweise
im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und teilweise im Außenbereich. Ein
Auszug aus dem Flächennutzungsplan ist beigefügt.
Bei den Varianten Plan 1 und 2
liegt das Vorhaben komplett im Außenbereich.
Variante 3 tangiert beide
Bereiche.
Bei dem Vorhaben handelt es sich
nicht um ein privilegiertes Vorhaben
Auf der Parzelle ist ein
Kanalleitungsrecht (Plan ist beigefügt) zu Gunsten der Verbandsgemeinde
eingetragen.
Zuständige Behörde für die
Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel