Sitzung: 15.12.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 4-0338/20/01-491
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Maßnahme zu. Die Werkleitung wird
ermächtigt nach Vorlage der Genehmigung der Kommunalaufsicht die Verlegung der
Trinkwassertransport- und Versorgungsleitungen des 3. Bauabschnittes öffentlich
auszuschreiben.
Sachverhalt:
Los
1: Neuverlegung von
Trinkwassertransport- und Versorgungsleitungen Kreuzung 7-Wege (Gönnerdorf) zum
Wirfttal, Stadtkyll-Schönfeld
Los 2: Pumpwerk Birgel zum Hochbehälter Lissendorf
Als letzte Maßnahme des Wasserversorgungskonzeptes Obere
Kyll ist im 3. Bauabschnitt in 2021 die Neuverlegung von Trinkwassertransport-
und Versorgungsleitungen
Ø
Kreuzung 7-Wege (Gönnerdorf) zum Wirfttal,
Stadtkyll-Schönfeld sowie
Ø
vom Pumpwerk Birgel zum Hochbehälter
Lissendorf
vorgesehen.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Neubau des Hochbehälters in
Schüller bereits umgesetzt. Der Hochbehälter wurde im Juni 2020 in Betrieb
genommen. Ebenfalls begonnen wurden im Juni 2020 die Bauarbeiten des 2.
Bauabschnittes mit der Verlegung von Trinkwassertransport- und
Versorgungsleitungen vom Hochbehälter Schüller zum Hochbehälter Lissendorf. Die
Leitungsverlegung ist zum größten Teil abgeschlossen. Die in 2020 geplante und
im Wirtschaftsplan 2020 finanzierte Erneuerung der Pumpwerke in Birgel und im Hochbehälter
Lissendorf werden in Kürze ausgeschrieben. Mit der Fertigstellung des 2.
Bauabschnittes wird im Frühjahr 2021 gerechnet.
Im 3. Bauabschnitt sollen im Los 1 die bereits vom
Hochbehälter Schüller bis zur Kreuzung 7-Wege verlegten Trinkwassertransport-
und Versorgungsleitungen auf einer Länge von 1.540 m bis zum Einbindepunkt an
vorhandene Leitungen im Wirfttal auf der Gemarkung Schönfeld verlängert werden.
Für die Transportleitung sind Duktile Gussrohre der Nennweite DN 200 und für
die Versorgungsleitung gleiches Material der Nennweite DN 150 vorgesehen. Mit
der neuen Trinkwassertransportleitung wird eine schadhafte Transportleitung aus
Guss bzw. PVC der Nennweite DN 125 aus dem Baujahr 1967 ersetzt. Über die Transportleitung
wird der Hochbehälter Schüller vom Hochbehälter Schönfeld in freiem Gefälle
gespeist. Im Pumpbetrieb ist zukünftig auch eine Ersatzversorgung in
umgekehrter Richtung möglich. Über die parallel mit verlegte
Trinkwasserversorgungsleitung sollen zukünftig Teile der Ortsgemeinden
Stadtkyll und Kerschenbach versorgt werden. Für das Los 1 (Kreuzung 7-Wege
(Gönnerdorf) zum Wirfttal, Stadtkyll-Schönfeld) des 3. Bauabschnittes wurden
Baukosten in Höhe von 557.000 € netto veranschlagt.
Weiterhin soll im 3. Bauabschnitt im Los 2 eine
schadhafte Trinkwassertransportleitung aus Guss der Nennweite DN 125 des
Baujahres 1968 vom Pumpwerk Birgel zum Hochbehälter Lissendorf ersetzt werden.
Für die neue Transportleitung wurde als Rohrmaterial Duktiler Guss der Nennweite
DN 200 gewählt. Im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen innerhalb der Ortsgemeinde
Lissendorf in 2018 sowie im Zuge der Verlegung der Transportleitung vom
Hochbehälter Hillesheim zum Pumpwerk Birgel in 2020 wurden bereits Teilstücke
der insgesamt 1.520m langen Leitung kostengünstig mitverlegt, so dass nunmehr
der Lückenschluss auf insgesamt 880m in 2021 vollzogen werden soll. Für das Los
2 des 3. Bauabschnittes wurden Baukosten in Höhe von 411.000 € netto
veranschlagt.
Durch die frühzeitige Ausschreibung erhofft sich die
Verwaltung entsprechend gute Ergebnisse. Die letzten Ausschreibungen (Dezember
2019 / Januar 2020) haben dies bestätigt. Zuschussanteile müssen zudem bis zum
15.11.2021 abgerufen werden, folglich auch die Ausgaben vorliegen.
Die Kommunalaufsicht hat signalisiert, ausnahmsweise die
Ausschreibung dieser Maßnahme vor Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes und
der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2021 zu akzeptieren,
sofern der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorhaben zustimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Wirtschaftsplan 2021 sind für den 3. Bauabschnitt gesamt 968.000 € netto
veranschlagt. Der 3. Bauabschnitt wird seitens des Landes Rheinland-Pfalz mit
einem Zuschuss (19%) sowie einem Darlehen (60%) gefördert.