Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Maßnahme zu. Die Werkleitung wird ermächtigt nach Vorlage der Genehmigung der Kommunalaufsicht die Verlegung der Trinkwassertransport- und Versorgungsleitungen des 3. Bauabschnittes öffentlich auszuschreiben.


Sachverhalt:

 

Los 1:     Neuverlegung von Trinkwassertransport- und Versorgungsleitungen Kreuzung 7-Wege (Gönnerdorf) zum Wirfttal, Stadtkyll-Schönfeld

 

Los 2:    Pumpwerk Birgel zum Hochbehälter Lissendorf

 

Als letzte Maßnahme des Wasserversorgungskonzeptes Obere Kyll ist im 3. Bauabschnitt in 2021 die Neuverlegung von Trinkwassertransport- und Versorgungsleitungen

 

Ø  Kreuzung 7-Wege (Gönnerdorf) zum Wirfttal, Stadtkyll-Schönfeld sowie 

Ø  vom Pumpwerk Birgel zum Hochbehälter Lissendorf

 

vorgesehen.

 

Im 1. Bauabschnitt wurde der Neubau des Hochbehälters in Schüller bereits umgesetzt. Der Hochbehälter wurde im Juni 2020 in Betrieb genommen. Ebenfalls begonnen wurden im Juni 2020 die Bauarbeiten des 2. Bauabschnittes mit der Verlegung von Trinkwassertransport- und Versorgungsleitungen vom Hochbehälter Schüller zum Hochbehälter Lissendorf. Die Leitungsverlegung ist zum größten Teil abgeschlossen. Die in 2020 geplante und im Wirtschaftsplan 2020 finanzierte Erneuerung der Pumpwerke in Birgel und im Hochbehälter Lissendorf werden in Kürze ausgeschrieben. Mit der Fertigstellung des 2. Bauabschnittes wird im Frühjahr 2021 gerechnet.

 

Im 3. Bauabschnitt sollen im Los 1 die bereits vom Hochbehälter Schüller bis zur Kreuzung 7-Wege verlegten Trinkwassertransport- und Versorgungsleitungen auf einer Länge von 1.540 m bis zum Einbindepunkt an vorhandene Leitungen im Wirfttal auf der Gemarkung Schönfeld verlängert werden. Für die Transportleitung sind Duktile Gussrohre der Nennweite DN 200 und für die Versorgungsleitung gleiches Material der Nennweite DN 150 vorgesehen. Mit der neuen Trinkwassertransportleitung wird eine schadhafte Transportleitung aus Guss bzw. PVC der Nennweite DN 125 aus dem Baujahr 1967 ersetzt. Über die Transportleitung wird der Hochbehälter Schüller vom Hochbehälter Schönfeld in freiem Gefälle gespeist. Im Pumpbetrieb ist zukünftig auch eine Ersatzversorgung in umgekehrter Richtung möglich. Über die parallel mit verlegte Trinkwasserversorgungsleitung sollen zukünftig Teile der Ortsgemeinden Stadtkyll und Kerschenbach versorgt werden. Für das Los 1 (Kreuzung 7-Wege (Gönnerdorf) zum Wirfttal, Stadtkyll-Schönfeld) des 3. Bauabschnittes wurden Baukosten in Höhe von 557.000 € netto veranschlagt.

 

Weiterhin soll im 3. Bauabschnitt im Los 2 eine schadhafte Trinkwassertransportleitung aus Guss der Nennweite DN 125 des Baujahres 1968 vom Pumpwerk Birgel zum Hochbehälter Lissendorf ersetzt werden. Für die neue Transportleitung wurde als Rohrmaterial Duktiler Guss der Nennweite DN 200 gewählt. Im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen innerhalb der Ortsgemeinde Lissendorf in 2018 sowie im Zuge der Verlegung der Transportleitung vom Hochbehälter Hillesheim zum Pumpwerk Birgel in 2020 wurden bereits Teilstücke der insgesamt 1.520m langen Leitung kostengünstig mitverlegt, so dass nunmehr der Lückenschluss auf insgesamt 880m in 2021 vollzogen werden soll. Für das Los 2 des 3. Bauabschnittes wurden Baukosten in Höhe von 411.000 € netto veranschlagt.

 

Durch die frühzeitige Ausschreibung erhofft sich die Verwaltung entsprechend gute Ergebnisse. Die letzten Ausschreibungen (Dezember 2019 / Januar 2020) haben dies bestätigt. Zuschussanteile müssen zudem bis zum 15.11.2021 abgerufen werden, folglich auch die Ausgaben vorliegen.

 

Die Kommunalaufsicht hat signalisiert, ausnahmsweise die Ausschreibung dieser Maßnahme vor Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes und der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2021 zu akzeptieren, sofern der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorhaben zustimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Wirtschaftsplan 2021 sind für den 3. Bauabschnitt gesamt 968.000 € netto veranschlagt. Der 3. Bauabschnitt wird seitens des Landes Rheinland-Pfalz mit einem Zuschuss (19%) sowie einem Darlehen (60%) gefördert.