Sitzung: 16.12.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 1-3199/20/15-164
Beschluss:
Der Rat erteilt dem Stadtbürgermeister a.D. und den Beigeordneten,
soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie dem Beauftragten und
der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
Sachverhalt:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Hillesheim hat den Jahresabschluss 2018 am
06.10.2020 nach den Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung haben die
Ergebnis- und Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege
vorgelegen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach § 114
Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Entlastung des
Stadtbürgermeisters a.D., der Beigeordneten, soweit diese den
Stadtbürgermeister a.D. vertreten haben sowie des Beauftragten und der
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Beauftragten vertreten
haben.
Sonderinteresse nach § 22 GemO:
Der
ehemalige Erste Beigeordnete, Herr Christoph Bröhl, nimmt gemäß § 22 GemO nicht
beratend oder entschieden an der Abstimmung teil und rückt vom Ratstisch ab.