Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Rat erteilt dem Stadtbürgermeister a.D. und den Beigeordneten, soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben, sowie dem Beauftragten und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.


Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Hillesheim hat den Jahresabschluss 2018 am 06.10.2020 nach den Grundsätzen des § 113 GemO geprüft. Zur Prüfung haben die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege vorgelegen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Entlastung des Stadtbürgermeisters a.D., der Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister a.D. vertreten haben sowie des Beauftragten und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Beauftragten vertreten haben.

 

Sonderinteresse nach § 22 GemO:

 

Der ehemalige Erste Beigeordnete, Herr Christoph Bröhl, nimmt gemäß § 22 GemO nicht beratend oder entschieden an der Abstimmung teil und rückt vom Ratstisch ab.