Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss 2018 fest.


Sachverhalt:

 

Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Stadtbürgermeisters a.D. und der Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister a.D. vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den Rechnungs-prüfungsausschuss zu prüfen.

 

Diese Prüfung ist am 06.10.2020 erfolgt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Ottmar Brück, stellt das festgestellte Jahresergebnis 2018 dem Stadtrat vor. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.