Sitzung: 16.12.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: 1-3198/20/15-163
Beschluss:
Der Rat stellt den Jahresabschluss 2018 fest.
Sachverhalt:
Nach
§ 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung
des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss
über die Entlastung des Stadtbürgermeisters a.D. und der Beigeordneten, soweit
diese den Stadtbürgermeister a.D. vertreten haben.
Der
Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den Rechnungs-prüfungsausschuss
zu prüfen.
Diese
Prüfung ist am 06.10.2020 erfolgt. Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Ottmar Brück, stellt das festgestellte
Jahresergebnis 2018 dem Stadtrat vor. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.