Sitzung: 30.11.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, die Haushaltssatzung
und den -plan für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten
Entwurfs einschließlich der o.a. Änderungen zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung nebst Plan
für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Ortsgemeinderat in der 47. KW zugeleitet
In der Zeit vom 21.11.2020 bis zum
04.12.2020 liegt der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die
Einwohner offen.
Frau Julia Mauer erläutert den
vorliegenden Entwurf.
Folgende Änderungen sollen in den
vorgelegten Entwurf eingearbeitet werden.
-
Der Ansatz für die Reparatur des
Wildzauns wird von 30.000 € auf 15.000 € reduziert.
-
Im Investitionshaushalt waren
Ansätze für die Erneuerung der Zaunanlage Kita in Höhe von 6.400 € sowie ein
Ansatz in Höhe von 18.650 € für die Gestaltung der Außenanlage der Kita
veranschlagt. Diese Ansätze werden komplett rausgenommen, da die Maßnahmen noch
in 2020 umgesetzt werden können.
Einschließlich der o.a. Änderungen
ergeben sich gegenüber dem vorgelegten Entwurf folgende Ergebnisse:
Der Ergebnishaushalt 2021 weist
Erträge in Höhe von 1.570.670 € und Aufwendungen in Höhe von 1.705.600 € aus,
sodass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 134.930 € entsteht.
Der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen beläuft sich auf -64.080 €.
An Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit werden 5.000 € erwartet. Demgegenüber stehen Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit von 13.000 €. Somit beträgt der Saldo aus
Investitionstätigkeit -8.000 €.
Der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 72.080 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 8.000 €
festgesetzt.
Die
Mitglieder des Ortsgemeinderates bekommen die überarbeitete Haushaltssatzung in
der Sitzung am 07.12.2020 ausgehändigt.
Frau
Mauer regt für das nächste Jahr folgende Vorgehensweise an:
Die
Termine für die Haupt- und Finanzausschusssitzung und der Ortsgemeinderatssitzung
sollen so gelegt werden, dass erst nach der Haupt- und Finanzausschusssitzung
die Auslegungsfrist gem. § 97 Abs. 1 GemO beginnt. So können eventuell
besprochene Änderungen im Ausschuss noch in den Entwurf für die Einsichtnahme
der Einwohner und für den Ortsgemeinderat eingearbeitet werden. Die Mitglieder
des Haupt- und Finanzausschusses begrüßen diese Vorgehensweise.