Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, die Haushaltssatzung und den -plan für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs einschließlich der o.a. Änderungen zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Ortsgemeinderat in der 47. KW zugeleitet

 

In der Zeit vom 21.11.2020 bis zum 04.12.2020 liegt der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen.

Frau Julia Mauer erläutert den vorliegenden Entwurf.

 

Folgende Änderungen sollen in den vorgelegten Entwurf eingearbeitet werden.

-          Der Ansatz für die Reparatur des Wildzauns wird von 30.000 € auf 15.000 € reduziert.

-          Im Investitionshaushalt waren Ansätze für die Erneuerung der Zaunanlage Kita in Höhe von 6.400 € sowie ein Ansatz in Höhe von 18.650 € für die Gestaltung der Außenanlage der Kita veranschlagt. Diese Ansätze werden komplett rausgenommen, da die Maßnahmen noch in 2020 umgesetzt werden können.

 

Einschließlich der o.a. Änderungen ergeben sich gegenüber dem vorgelegten Entwurf folgende Ergebnisse:

 

Der Ergebnishaushalt 2021 weist Erträge in Höhe von 1.570.670 € und Aufwendungen in Höhe von 1.705.600 € aus, sodass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 134.930 € entsteht.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf -64.080 €.

 

An Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden 5.000 € erwartet. Demgegenüber stehen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 13.000 €. Somit beträgt der Saldo aus Investitionstätigkeit -8.000 €.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 72.080 €.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 8.000 € festgesetzt.

 

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates bekommen die überarbeitete Haushaltssatzung in der Sitzung am 07.12.2020 ausgehändigt.

 

Frau Mauer regt für das nächste Jahr folgende Vorgehensweise an:

 

Die Termine für die Haupt- und Finanzausschusssitzung und der Ortsgemeinderatssitzung sollen so gelegt werden, dass erst nach der Haupt- und Finanzausschusssitzung die Auslegungsfrist gem. § 97 Abs. 1 GemO beginnt. So können eventuell besprochene Änderungen im Ausschuss noch in den Entwurf für die Einsichtnahme der Einwohner und für den Ortsgemeinderat eingearbeitet werden. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses begrüßen diese Vorgehensweise.