Sitzung: 02.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-3175/20/15-156
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat
die Gästebeitragssatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf zu beraten und zu
beschließen. Der Beitrag je Gast und Übernachtung wird auf 1,50 € festgelegt. Als
einziger Befreiungstatbestand gilt die Ausnahme für Kinder bis zum vollendeten
6. Lebensjahr.
Des Weiteren wird empfohlen, die
Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zum 31.12.2016 per
Satzungsbeschluss aufzuheben.
Sachverhalt:
Seit
dem Jahr 1993 erhob die Stadt Hillesheim einen Fremdenverkehrsbeitrag für das
Stadtgebiet. Beitragspflichtig waren alle Unternehmen, Freiberufler,
Dienstleister und Privatvermieter der Stadt gemäß der festgestellten
touristischen Umsätze. Insgesamt hat die Stadt ursprünglich ca. 30.000 DM
jährlich erhoben. Ein festgelegter Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen
(Berechnung nach Anteilen an den Mitgliedsbeiträgen der Beitragsschuldner)
stellte die Stadt der Urlaubsregion Hillesheim e.V. für städtische Maßnahmen
zur Tourismusförderung und als Anerkenntnis des Standortvorteils für Hillesheim
zur Verfügung.
Die
für die Erhebung der Beiträge zugrundeliegende Satzung hat bereits zum 31.
Dezember 2016 ihre Rechtmäßigkeit verloren. Durch diesbezügliche Änderungen im
Kommunalabgabengesetz (KAG) fehlt die Rechtsgrundlage zur Aufrechterhaltung der
Satzung. In Folge dieser Änderung werden seit 2019 keine Beiträge mehr erhoben.
Die
Stadt Hillesheim hat grundsätzlich die Möglichkeit, touristische Beträge zu
erheben. Dies können wie bisher Beiträge der Unternehmer sein, alternativ aber
auch Gästebeiträge. Wegen der Komplexität des Satzungsverfahrens wird dies erst
ab einer Beitragssumme von 30.000 € empfohlen. Eine Veranlagung der Unternehmen
wie bisher ist angesichts der geringen Größenordnung und der rechtlichen
Komplexität nicht realistisch umsetzbar.
1. Gästebeitragssatzung:
Nach
Klärung der Möglichkeiten und fachlicher Abwägung der Art der Abgaben wird
folgender Vorschlag für die Erhebung von touristischen Beiträgen unterbreitet:
Touristische
Beiträge sollen als Gästebeiträge umgesetzt werden, weil hiermit die
tatsächlichen Nutznießer an den Kosten beteiligt werden.
Zu
klären ist die Aufnahme von Befreiungstatbeständen in die Satzung und die Höhe
des Beitragssatzes je Übernachtung. Es wird vorgeschlagen, Kinder bis zur
Vollendung des 6. Lebensjahres von der Entrichtung des Gästebeitrags zu
befreien.
Die
Kalkulation des möglichen Beitrages basiert auf ermittelten Aufwendungen für
Tourismus in Höhe von 78.550 €. Der bei der Berechnung zu Grunde gelegte hohe
Nutzungsvorteil für die Einwohner kommt durch die im Verhältnis dazu geringe
Übernachtungszahl zustande. Nach Abzug des Anteils für den Tagestourismus
verbleibt eine Umlagesumme von 46.337 €, die bei Umlage auf kalkulierte 35.000
Übernachtungen einen rechnerischen Beitrag von 1,32 € pro Übernachtung bedeuten
würde. Sollten Kinder unter 6 Jahren vom Beitrag befreit werden, würden
Aufwendungen von ca. 3.900 € aus der Refinanzierung herausfallen.
Ein
Satzungsentwurf auf der Grundlage der Satzungsempfehlung des Gemeinde- und
Städtebundes wird zur Diskussion und Entscheidung diesem Beschlussvorschlag als
Anlage vorgelegt. Ferner die zugrundeliegende Beitragskalkulation.
2. Fremdenverkehrsbeitragssatzung
Ebenso bedingt durch die Änderung des
Kommunalabgabengesetzes ist die derzeitige Satzung über die Erhebung eines
Fremdenverkehrsbeitrages vom 17.07.1992 ab dem 01.01.2017 nicht mehr
rechtmäßig.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Fremdenverkehrsbeitragssatzung
aufzuheben zum 31.12.2016.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Haushaltsplan der Stadt Hillesheim können Einnahmen aus Gästebeiträgen in Höhe
von 35.000 € erwartet werden.