Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gästebeitragssatzung entsprechend dem vorgelegten Entwurf zu beraten und zu beschließen. Der Beitrag je Gast und Übernachtung wird auf 1,50 € festgelegt. Als einziger Befreiungstatbestand gilt die Ausnahme für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

 

Des Weiteren wird empfohlen, die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zum 31.12.2016 per Satzungsbeschluss aufzuheben.


Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 1993 erhob die Stadt Hillesheim einen Fremdenverkehrsbeitrag für das Stadtgebiet. Beitragspflichtig waren alle Unternehmen, Freiberufler, Dienstleister und Privatvermieter der Stadt gemäß der festgestellten touristischen Umsätze. Insgesamt hat die Stadt ursprünglich ca. 30.000 DM jährlich erhoben. Ein festgelegter Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen (Berechnung nach Anteilen an den Mitgliedsbeiträgen der Beitragsschuldner) stellte die Stadt der Urlaubsregion Hillesheim e.V. für städtische Maßnahmen zur Tourismusförderung und als Anerkenntnis des Standortvorteils für Hillesheim zur Verfügung.

 

Die für die Erhebung der Beiträge zugrundeliegende Satzung hat bereits zum 31. Dezember 2016 ihre Rechtmäßigkeit verloren. Durch diesbezügliche Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) fehlt die Rechtsgrundlage zur Aufrechterhaltung der Satzung. In Folge dieser Änderung werden seit 2019 keine Beiträge mehr erhoben.

 

Die Stadt Hillesheim hat grundsätzlich die Möglichkeit, touristische Beträge zu erheben. Dies können wie bisher Beiträge der Unternehmer sein, alternativ aber auch Gästebeiträge. Wegen der Komplexität des Satzungsverfahrens wird dies erst ab einer Beitragssumme von 30.000 € empfohlen. Eine Veranlagung der Unternehmen wie bisher ist angesichts der geringen Größenordnung und der rechtlichen Komplexität nicht realistisch umsetzbar.

 

1. Gästebeitragssatzung:

Nach Klärung der Möglichkeiten und fachlicher Abwägung der Art der Abgaben wird folgender Vorschlag für die Erhebung von touristischen Beiträgen unterbreitet:

 

Touristische Beiträge sollen als Gästebeiträge umgesetzt werden, weil hiermit die tatsächlichen Nutznießer an den Kosten beteiligt werden.

 

Zu klären ist die Aufnahme von Befreiungstatbeständen in die Satzung und die Höhe des Beitragssatzes je Übernachtung. Es wird vorgeschlagen, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres von der Entrichtung des Gästebeitrags zu befreien.

 

Die Kalkulation des möglichen Beitrages basiert auf ermittelten Aufwendungen für Tourismus in Höhe von 78.550 €. Der bei der Berechnung zu Grunde gelegte hohe Nutzungsvorteil für die Einwohner kommt durch die im Verhältnis dazu geringe Übernachtungszahl zustande. Nach Abzug des Anteils für den Tagestourismus verbleibt eine Umlagesumme von 46.337 €, die bei Umlage auf kalkulierte 35.000 Übernachtungen einen rechnerischen Beitrag von 1,32 € pro Übernachtung bedeuten würde. Sollten Kinder unter 6 Jahren vom Beitrag befreit werden, würden Aufwendungen von ca. 3.900 € aus der Refinanzierung herausfallen.

 

Ein Satzungsentwurf auf der Grundlage der Satzungsempfehlung des Gemeinde- und Städtebundes wird zur Diskussion und Entscheidung diesem Beschlussvorschlag als Anlage vorgelegt. Ferner die zugrundeliegende Beitragskalkulation.

 

2. Fremdenverkehrsbeitragssatzung

Ebenso bedingt durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist die derzeitige Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 17.07.1992 ab dem 01.01.2017 nicht mehr rechtmäßig.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Fremdenverkehrsbeitragssatzung aufzuheben zum 31.12.2016.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan der Stadt Hillesheim können Einnahmen aus Gästebeiträgen in Höhe von 35.000 € erwartet werden.