Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit den o.a Änderungen. Der Ortsgemeinderat wird der überarbeitete Plan digital zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

 

In der Zeit vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden folgende Vorschläge durch Einwohner eingebracht:

 

Der Antrag von Herrn Igelmund wird vorgetragen

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes sind 22.000 € für die Innen- und Außensanierung der Leichenhalle in Steffeln veranschlagt. Herr Markus Igelmund bringt den Vorschlag ein die Sanierung kostengünstiger vorzunehmen. Nach seinem Vorschlag könnten 17.000 € eingespart werden (durch Eigenleistung, andere Vorgehensweise etc.)

Grundsätzlich steht der Ortsgemeinderat dem Vorschlag von Herrn Igelmund positiv gegenüber. Der Rat ist sich aber einig die veranschlagten 22.000 € erstmal im Haushalt 2021 zu belassen. Es soll ein Vorort Termin zusammen mit dem Ingenieur von der Verbandsgemeinde Gerolstein, Herr Igelmund und der Bürgermeisterin stattfinden um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

 

Frau Julia Mauer stellt den Haushaltsplan mit Satzung vor.

 

Folgende Änderungen werden im Haushaltsplan vorgenommen:

 

Die Jugendgruppe hat einen Antrag auf einen Zuschuss für die Renovierung des Jugendraumes gestellt. Die Gemeinde stellt 2.000 € zur Verfügung. Diese werden noch im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt.

 

Für die Renovierung der Leichenhalle in Auel sollen 5.000 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Personalkosten (Konto 50221000) wurden zu viel veranschlagt. Der Ansatz wird um die 7.300 € reduziert.

 

Im Bereich Wirtschaftswege wird die Einnahme um 26.000 € erhöht.

 

Für das Produkt Liegenschaften wird der Ansatz für Stromkosten um 1.000 € reduziert.

 

Weiter ist eine Familie der Bauverpflichtung für ein Grundstück nicht nachgekommen. Das Grundstück wird zurückgekauft = 25.000 €

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 1.011.080 € und Aufwendungen in Höhe von 1.359.150 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 348.070 € erwartet wird.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -297.180 €

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 360.610 € und die Auszahlungen 742.180 €. Die Gegenüberstellung weist somit einen negativen Saldo von 381.570€ aus.

 

Der Finanzhaushalt 2021 schließt somit insgesamt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 678.750 € ab.

 

Die Ortsgemeinde Steffeln hat zum 31.12.2020 voraussichtlich eine Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 474.330 €. Zur Finanzierung des Haushaltes 2021 wird der komplette Forderungsbestand aufgebraucht. Zusätzlich muss eine Verbindlichkeit in Höhe von 95.000 € gebildet werden

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 109.420 € festgesetzt.