Sitzung: 02.12.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-3188/20/36-236
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit den o.a
Änderungen. Der Ortsgemeinderat wird der überarbeitete Plan digital zur
Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Die
Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2021 wurde dem
Ortsgemeinderat zugeleitet.
In der Zeit
vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur
Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es wurden folgende Vorschläge durch
Einwohner eingebracht:
Der Antrag
von Herrn Igelmund wird vorgetragen
Im
Entwurf des Haushaltsplanes sind 22.000 € für die Innen- und Außensanierung der
Leichenhalle in Steffeln veranschlagt. Herr Markus Igelmund bringt den
Vorschlag ein die Sanierung kostengünstiger vorzunehmen. Nach seinem Vorschlag
könnten 17.000 € eingespart werden (durch Eigenleistung, andere Vorgehensweise
etc.)
Grundsätzlich
steht der Ortsgemeinderat dem Vorschlag von Herrn Igelmund positiv gegenüber.
Der Rat ist sich aber einig die veranschlagten 22.000 € erstmal im Haushalt
2021 zu belassen. Es soll ein Vorort Termin zusammen mit dem Ingenieur von der
Verbandsgemeinde Gerolstein, Herr Igelmund und der Bürgermeisterin stattfinden
um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Frau
Julia Mauer stellt den Haushaltsplan mit Satzung vor.
Folgende
Änderungen werden im Haushaltsplan vorgenommen:
Die
Jugendgruppe hat einen Antrag auf einen Zuschuss für die Renovierung des
Jugendraumes gestellt. Die Gemeinde stellt 2.000 € zur Verfügung. Diese werden
noch im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt.
Für
die Renovierung der Leichenhalle in Auel sollen 5.000 € zur Verfügung gestellt
werden.
Personalkosten
(Konto 50221000) wurden zu viel veranschlagt. Der Ansatz wird um die 7.300 €
reduziert.
Im
Bereich Wirtschaftswege wird die Einnahme um 26.000 € erhöht.
Für
das Produkt Liegenschaften wird der Ansatz für Stromkosten um 1.000 €
reduziert.
Weiter
ist eine Familie der Bauverpflichtung für ein Grundstück nicht nachgekommen.
Das Grundstück wird zurückgekauft = 25.000 €
Der
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 weist im
Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 1.011.080 € und Aufwendungen in Höhe von
1.359.150 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 348.070 € erwartet wird.
Der
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -297.180 €
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 360.610 € und die Auszahlungen
742.180 €. Die Gegenüberstellung weist somit einen negativen Saldo von 381.570€
aus.
Der
Finanzhaushalt 2021 schließt somit insgesamt mit einem Finanzmittelfehlbetrag
von 678.750 € ab.
Die
Ortsgemeinde Steffeln hat zum 31.12.2020 voraussichtlich eine Forderung
gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 474.330 €. Zur Finanzierung des
Haushaltes 2021 wird der komplette Forderungsbestand aufgebraucht. Zusätzlich
muss eine Verbindlichkeit in Höhe von 95.000 € gebildet werden
Kredite
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in
Höhe von 109.420 € festgesetzt.